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seinen Anteil, wenn die Preise vor dem Kriege zu
Grunde gelegt werden, zum halben Monopolverkaufs
preis anliefern, sodaß an der Tonne nach Abzug aller Trans
portkosten vielleicht 100 Mark gewonnen -würden, an jeder
Million Tonnen aber 100 Millionen Mark und 2 Millionen
Tonnen könnte Rumänien mit der!Zeit Wohl liefern. Oester
reich-Ungarn erhielte also Anteil an einer recht ansehn
lichen Einnahme.
3. Oesterreich-Ungarn würde aus einem -solchen Mono
pol, dessen Einführung durch die gleichzeitige Durchführung
in Deutschland erleichtert würde, nicht nur Hunderte von
Millionen zur Deckung der für seine Staatsfinanzen fast
unerschwinglichen Kriegskosten gewinnen, sondern es könn
ten ihm, wenn es dem Getreidemonopol beiträte, auf dem
Wege, lote er nachher unter 6 gezeigt ist, durch Ausdehnung
der Kohlenförder- und Ausfuhrgebühr auf Oesterreich-Ungarn
solche Summen zugeführt werden, daß seine Finanzen gleich
zeitig mit den deutschen, wenigstens soweit es sich um die
Aufbringung der eigentlichen Kriegskosten handelt, geordnet
würden. Daß das für einen Staat mit der Schulden- und
Steuerlast Oesterreich-Ungarns, mit der schlechten Valuta
und der drohenden Gefahr einer Papiergeldwirtschaft einem
Zwang zunl Mitmachen nahekommt, bedarf keines besonderen
Nachweises.
L.
Die Verwaltung des zwischenstaatlichen Monopols müßte
durch gemeinschaftliche Organe erfolgen. Durch ein Direk
torium, bestehend aus etwa 11 Köpfen, von denen Deutsch
land 5, darunter den Vorsitzenden, Oesterreich 2, Ungarn. 2,