Full text: Zur finanziellen und staatlichen Neuordnung nach dem Kriege

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wissen wir aus allem, was während der Kriegsjahre hierüber 
geredet und geschrieben wurde, unmöglich. Ebenso wie die 
österreichische Industrie hiervon eine Erdrosselung durch die 
deutsche befürchtet, befürchtet der ostelbische Getreidebau da 
von eine Vernichtung seines Bestandes. 
Ein verfassungsmäßiges, staatsrechtliches Verhältnis 
aber zwischen den Verbündeten zu schaffen, scheitert an der 
seit Bismarck zu einer Binsenweisheit gewordenen Tatsache, 
daß man die Großmächte Preußen-Deutschland und Oester 
reich-Ungarn nicht zu einem gemeinsamen staatlichen Orga 
nismus zusammenlegen kann. Vollends die Eingliederung 
eines Staates wie Bulgarien, der womöglich in einem sol 
chen Verband das Zünglein an der Wage bilden würde, 
gehört in kt§ Gebiet der reinsten Phantasie. 
n. 
Sinanjen. 
Bevor wir nun nach einem Weg suchen, welcher die 
dauernde Verknüpfung der Volkswirtschaft der Verbündeten 
einleitet und damit auch die Grundlage eines dauernden 
politischen Zusammengehens herstellt, befassen wir uns mit 
der zweiten Aufgabe, vor die alle kriegführenden Staaten 
gestellt sein werden, mit der Lage der Finanzen dev Krieg 
führenden, soweit sie aus unserer Seite kämpfen. Damit 
ist nicht gesagt, daß etwa die Ordnung der Finanzen unserer 
Gegner diesen geringere Sorgen bereiten werde als die gleiche 
Aufgabe uns. 
Auf der Seite des Vierbunds ist Deutschland überragend 
das stärkste Glied, militärisch, wirtschaftlich, finanziell, so- 
daß seine Verhältnisse allein ausschlaggebend sein iverden. 
Die Türkei ist wirtschaftlich und finanziell ganz schwach, 
Bulgarien nicht viel stärker, beide seit vielen Jahren mit
	        
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