Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I. Geschäftliche Versicherung. 
und seitens einzelner bundesstaatlicher Regierungen die Gründung um 
fassender Rückversicherungsverbände befürwortet und -in die Wege ge 
leitet worden. Am weitesten ist darin Baden und Elsaß-Lothringen 
gelangt. In Baden ist die Versicherung der Rindviehbestände gesetzlich 
erleichtert worden; in Elsaß-Lothringen werden alljährlich an die dem 
Verbände der öffentlichen Viehversicherungsvereine Elsaß-Lothringens an 
gehörenden Vereine Unterstützungsbeiträge gezahlt. Aus diesen staatlichen 
Hilfsaktionen erhellt bereits die Bedeutungslosigkeit der lokalen Vieh 
versicherungsvereine als Finanzinstitute. Die der Reichsaufsicht unter 
stellten 471 lokalen Kassen im Großherzogtum Hessen und in den Fürsten 
tümern Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold hatten 1908 nach den 
Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung 
(1910) ein verzinslich angelegtes Vermögen von Mk. 356102. Durch 
schnittlich kam damit auf jeden Verein ein Vermögen von rund Mk. 756. 
Die Gesamteinnahmen beliefen sich in demselben Jahre auf Mk- 1 196 245, 
die Gesamtausgaben auf Mk. 934 243. In Bayern besteht eine staat 
lich geleitete Landesvieh- und Pferdeverficherungsanstalt gegenseitiger 
Natur, öffentliche Schlachtviehversicherungseinrichtungen haben außerdem 
Königreich Sachsen, Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Reuß j. L., 
Reuß ä. L., Großherzogtum Hessen. 
Es ist außerdem bei Betrachtung der Viehversicherung nicht zu ver 
gessen, daß nach der Seuchengesetzgebung des Reiches und der Bundes 
staaten bei Verlusten durch Seuche: Rinderpest, Rotz, Lungenseuche, Milz 
brand, auch Maul- und Klauenseuche, Rotlauf der Staat als Versicherer 
insofern in Betracht kommt, als er, um eine Verschleppung der Seuche 
zu verhindern, sich freiwillig zu Entschädigungsbeiträgen gesetzlich ver 
pflichtet hat. Im gesamten Reichsgebiet sind nach Ehrlich 1 in der Zeit 
von 1886 bis 1905 auf diese Weise Mk. 22 671 305 an Entschädigungen 
geleistet worden. 
Jni folgenden werde ich mich nur aus die der Reichsaufsicht unter 
stehenden Gegenseitigkeitsgesellschaften beschränken. Als Material dient 
die Statistik des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung. Um 
von vornherein einen Überblick darüber zu gewähren, daß die Vieh 
versicherung nur in bescheidenem Maße Mittel zu Kapitalanlagen zur 
Verfügung hat, stelle ich im folgenden die Prämien- und Schadensummen 
für die Jahre 1902—1910 einander gegenüber: 
1 Die deutsche Viehversicherung in ihren Hauptformen. „Zeitschrift f. d. ges- 
Versicherungswissenschaft". VII. Bd. 1907.
	        
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