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I. Geschäftliche Versicherung.
und seitens einzelner bundesstaatlicher Regierungen die Gründung um
fassender Rückversicherungsverbände befürwortet und -in die Wege ge
leitet worden. Am weitesten ist darin Baden und Elsaß-Lothringen
gelangt. In Baden ist die Versicherung der Rindviehbestände gesetzlich
erleichtert worden; in Elsaß-Lothringen werden alljährlich an die dem
Verbände der öffentlichen Viehversicherungsvereine Elsaß-Lothringens an
gehörenden Vereine Unterstützungsbeiträge gezahlt. Aus diesen staatlichen
Hilfsaktionen erhellt bereits die Bedeutungslosigkeit der lokalen Vieh
versicherungsvereine als Finanzinstitute. Die der Reichsaufsicht unter
stellten 471 lokalen Kassen im Großherzogtum Hessen und in den Fürsten
tümern Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold hatten 1908 nach den
Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung
(1910) ein verzinslich angelegtes Vermögen von Mk. 356102. Durch
schnittlich kam damit auf jeden Verein ein Vermögen von rund Mk. 756.
Die Gesamteinnahmen beliefen sich in demselben Jahre auf Mk- 1 196 245,
die Gesamtausgaben auf Mk. 934 243. In Bayern besteht eine staat
lich geleitete Landesvieh- und Pferdeverficherungsanstalt gegenseitiger
Natur, öffentliche Schlachtviehversicherungseinrichtungen haben außerdem
Königreich Sachsen, Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Reuß j. L.,
Reuß ä. L., Großherzogtum Hessen.
Es ist außerdem bei Betrachtung der Viehversicherung nicht zu ver
gessen, daß nach der Seuchengesetzgebung des Reiches und der Bundes
staaten bei Verlusten durch Seuche: Rinderpest, Rotz, Lungenseuche, Milz
brand, auch Maul- und Klauenseuche, Rotlauf der Staat als Versicherer
insofern in Betracht kommt, als er, um eine Verschleppung der Seuche
zu verhindern, sich freiwillig zu Entschädigungsbeiträgen gesetzlich ver
pflichtet hat. Im gesamten Reichsgebiet sind nach Ehrlich 1 in der Zeit
von 1886 bis 1905 auf diese Weise Mk. 22 671 305 an Entschädigungen
geleistet worden.
Jni folgenden werde ich mich nur aus die der Reichsaufsicht unter
stehenden Gegenseitigkeitsgesellschaften beschränken. Als Material dient
die Statistik des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung. Um
von vornherein einen Überblick darüber zu gewähren, daß die Vieh
versicherung nur in bescheidenem Maße Mittel zu Kapitalanlagen zur
Verfügung hat, stelle ich im folgenden die Prämien- und Schadensummen
für die Jahre 1902—1910 einander gegenüber:
1 Die deutsche Viehversicherung in ihren Hauptformen. „Zeitschrift f. d. ges-
Versicherungswissenschaft". VII. Bd. 1907.