Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
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nur um einen Teil der Prämienzahler handeln. Viele, oder wohl über
haupt die meisten von einem Schadenfall Betroffenen erhalten andererseits
aber ganz wesentlich mehr als sie an Prämie für die Abwälzung des
Risikos aus die Gesellschaft zu bezahlen hatten.
Die Bedeutung der Entschädigung für den einzelnen ist natürlich,
je nach Lage des konkreten Falles, völlig verschieden. Der eine wird
durch die Versicherungsleistung direkt vor dem Ruin gerettet, für den
anderen bedeutet sie höchstens einen nicht unerwünschten Zuschuß, für
manchen möglicherweise sogar eine Bereicherung gegenüber seinem sonstigen
Einkommen (wenigstens bei der Unfallversicherung).
Im einzelnen können wir diesen Wirkungen hier nicht nachgehen
und müssen uns mit diesein kurzen Hinweis begnügen.
Besonderes Interesse verdient in diesem Zusammenhang die Haft
pflichtversicherung. Rach der Natur dieser Versicherungsart äußert ein
Schadensall immer Wirkungen bezüglich zweier Personen, nämlich des
Haftpflichtversicherten und des durch den betreffenden Haftpflichtfall Ver
letzten. Für beide können die Wirkungen sehr verschieden sein. Die
Versicherung kann für den Versicherten viel wertvoller fein als für den
Verletzten, z. B. in dem Fall, daß es wohl sür den Versicherten nach
seinen finanziellen Verhältnissen von größter Bedeutung ist, daß er eine
Entschädigung nicht selbst zu bezahlen braucht, während es für den in
guten Verhältnissen befindlichen Verletzten ziemlich bedeutungslos wäre,
wenn er eine Entschädigung überhaupt nicht erlangen könnte.
Es kann aber auch das umgekehrte der Fall sein. Sehr häufig
wird man sagen können, daß ohne das Bestehen der Haftpflichtversicherung,
welche für den Schadenstister einzutreten hat, der Verletzte überhaupt
nicht oder doch nur in geringem Maße Entschädigung tatsächlich erlangen
könnte, auch wenn sie ihm rechtlich zusteht; denn am Unvermögen des
haftpflichtigen Schuldners würde der berechtigtste Hastpflichtanspruch des
Verletzten, wenn es an seine praktische Geltendmachung geht, scheitern.
Diese Seite der Haftpflichtversicherung, daß sie nämlich auch dem Haft
pflichtverletzten eine nachhaltige Befriedigung seiner etwaigen be
rechtigten Ansprüche gewährleistet (man denke z. B. nur an eine Ver
urteilung des Schadenstifters zur Zahlung lebenslänglicher Rente an den
Verletzten), wird häufig noch viel zu wenig gewürdigt.
Infolge der Versicherung erhält also auch der Verletzte Mittel,
die er häufig sonst nicht erhalten könnte, während dem Versicherten Mittel
erspart bleiben, die er sonst aufbringen müßte.
Der Umstand, daß der Verletzte (bzw. dessen Hinterbliebene) häufig