Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Mewes, Reichsinvalidenversicherung. 
lichen Anstalten — sogar stark zurückgedrängt worden, 
in dem Verhältnis zwischen den Jahreseinnahmen und dem 
Zuwachs der verschiedenen Anstalten eine größere Ausglei 
und Annäherung erkennbar. Immerhin aber — und das ist das 
zweite Ergebnis der Tabelle — wird auch jetzt noch bei den ländlichen 
Anstalten ein weit größerer Teil der Jahreseinnahmen für Rentenzahlungen 
usw. ausgebraucht, als wie dem Gesamtdurchschnitt der Invalidenversicherung 
entspricht; es kann also dem Anstaltsbezirke nur ein entsprechend kleinerer 
Bruchteil als Vermögen sän läge zugute kommen. Da die Ver 
mögensanlagen der Anstalten tatsächlich zum großen Teile im Anstalts 
bezirke bleiben — wie unten noch auszuführen sein wird —, so ist es 
volkswirtschaftlich als Gewinn zu betrachten, daß die Art der Rcnten- 
verteilung einer allzu starken Vermögenskonzentration bei wenigen Anstalten 
entgegenwirkt und die Vermögensbildung räumlich gleichmäßiger verteilt. 
In welchem Maße die Vermögensansammlung in der Invaliden- 
Versicherung in der Zukunst weiter vor sich gehen wird, ist außer 
ordentlich schwer vorauszuschätzen; es fehlt uns an zuverlässigen Unter 
lagen, um die finanzielle Wirkung der Hinterbliebenenfürsorge 
für die nächsten Jahre zu beurteilen. Wenn man aber annehmen darf, 
daß der Vermögenszuwachs innerhalb des bisherigen Rahmens (Alters 
und Invalidenversicherung) und die Inanspruchnahme der neuen Beitrags 
einnahmen durch die Hinterbliebenenversicherung sich in ähnlicher Weise 
entwickeln werden wie bisher, so dürfte das Vermögen der Versicherungs 
träger Ende 1920 aus mindestens etwa 2800 Mill. Mk. gestiegen sein. 
Die Verwendungsweise und Anlage des Vermögens 
unterscheidet sich wesentlich von der in anderen Verstcherungsarten üblichen 
Anlagepraxis. 
Ende 1910 waren angelegt: 
1. in Reichs- und Staatspapieren . . . 199 Mill. Mk. oder 11,9 % 
2. in Kommnnalpapieren (auch Schuld 
verschreibungen und Pfandbriefen von 
Kommunalverbänden usw.) .... 382 „ „ „ 23 °/o 
3. in direkten Darlehen an Gemeinden, 
Kommunalverbände, Kirchengemeinden 
u. dgl 540 „ „ „ 32,5% 
4. in Darlehen an andere Personen (Hypo 
theken-, Bürgschaftsdarlehen u. dgl.) . 416 „ „ „ 25 % 
Übertrag: 1537 Mill. Mk.
	        
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