Mewes, Reichsinvalidenversicherung.
lichen Anstalten — sogar stark zurückgedrängt worden,
in dem Verhältnis zwischen den Jahreseinnahmen und dem
Zuwachs der verschiedenen Anstalten eine größere Ausglei
und Annäherung erkennbar. Immerhin aber — und das ist das
zweite Ergebnis der Tabelle — wird auch jetzt noch bei den ländlichen
Anstalten ein weit größerer Teil der Jahreseinnahmen für Rentenzahlungen
usw. ausgebraucht, als wie dem Gesamtdurchschnitt der Invalidenversicherung
entspricht; es kann also dem Anstaltsbezirke nur ein entsprechend kleinerer
Bruchteil als Vermögen sän läge zugute kommen. Da die Ver
mögensanlagen der Anstalten tatsächlich zum großen Teile im Anstalts
bezirke bleiben — wie unten noch auszuführen sein wird —, so ist es
volkswirtschaftlich als Gewinn zu betrachten, daß die Art der Rcnten-
verteilung einer allzu starken Vermögenskonzentration bei wenigen Anstalten
entgegenwirkt und die Vermögensbildung räumlich gleichmäßiger verteilt.
In welchem Maße die Vermögensansammlung in der Invaliden-
Versicherung in der Zukunst weiter vor sich gehen wird, ist außer
ordentlich schwer vorauszuschätzen; es fehlt uns an zuverlässigen Unter
lagen, um die finanzielle Wirkung der Hinterbliebenenfürsorge
für die nächsten Jahre zu beurteilen. Wenn man aber annehmen darf,
daß der Vermögenszuwachs innerhalb des bisherigen Rahmens (Alters
und Invalidenversicherung) und die Inanspruchnahme der neuen Beitrags
einnahmen durch die Hinterbliebenenversicherung sich in ähnlicher Weise
entwickeln werden wie bisher, so dürfte das Vermögen der Versicherungs
träger Ende 1920 aus mindestens etwa 2800 Mill. Mk. gestiegen sein.
Die Verwendungsweise und Anlage des Vermögens
unterscheidet sich wesentlich von der in anderen Verstcherungsarten üblichen
Anlagepraxis.
Ende 1910 waren angelegt:
1. in Reichs- und Staatspapieren . . . 199 Mill. Mk. oder 11,9 %
2. in Kommnnalpapieren (auch Schuld
verschreibungen und Pfandbriefen von
Kommunalverbänden usw.) .... 382 „ „ „ 23 °/o
3. in direkten Darlehen an Gemeinden,
Kommunalverbände, Kirchengemeinden
u. dgl 540 „ „ „ 32,5%
4. in Darlehen an andere Personen (Hypo
theken-, Bürgschaftsdarlehen u. dgl.) . 416 „ „ „ 25 %
Übertrag: 1537 Mill. Mk.