Metadata : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Außer  vorstehenden  Wohnungen  sind  noch  17  Läden  und

andere  Geschäftslokale  nebst  Wohnungen  vorhanden.  Wie  folgt
sind  die
Berufsstände  der  Mieter:
1.  Der  Versicherungspflicht  unterliegende  Arbeiter  .  .  265
2.  Handlungsgehilfen  13
3.  Unterbeamte  32
4.  Subalternbeamte  2
5.  Selbstständige  Gewerbetreibende  17
6.  Sonstige  8
7.  Witwen  und  Frauen  10
342

Gegen  Aftervermietung  wird,  sobald  sie  entdeckt  wird,
scharf  vorgegangen.  Eine  solche  Entdeckung  hat  gewöhnlich
die  Kündigung  zur  Folge.  Von  den  342  Mietern  des  Jahres
1900,  die  oben  nach  den  Berufsständen  gruppiert  sind,  sind
77  %  der  Versicherungspflicht  unterliegende  Arbeiter.  Es  erscheint ­
  demnach  berechtigt,  daß  die  Invaliditäts-  und  Altersversicherungsanstalt ­
  diesem  Verein  Hypothekengelder  zu
niedrigem  Zinssatz  leiht.  Von  den  oben  angeführten
325  Wohnungen  wird  für  293  eine  Miete  bezahlt,  die  unter
400  M.  bleibt,  während  für  die  übrigen  32  Wohnungen  eine
Miete  bezahlt  wird,  die  400  M.  übersteigt.
Im  allgemeinen  sind  die  Mieter,  wie  sich  das  auch  erwarten ­
  läßt,  in  den  Ansiedlungen  der  Genossenschaft  sehr
seßhaft.  Ein  Wohnungswechsel  kommt  verhältnismäßig  selten
vor.  Nach  den  Erkundigungen,  die  wir  eingezogen  haben,
ist  die  Wohnung  auf  seiten  der  Mieter  gekündigt  worden,
weil  die  Arbeitsstätte  zu  weit  entfernt  lag,  oder  weil  der
Mieter  nach  auswärts  verzog,  oder  weil  der  Mieter  eine  Hausverwalterstelle ­
  übernahm,  oder  weil  ein  Todesfall  eingetreten
ist,  oder  weil  die  Wohnung  für  die  Familie  nicht  mehr  ausreichte. ­
  Auf  seiten  des  Vermieters  sind  hauptsächlich  Kündigungen ­
  nur  aus  dem  Grunde  vorgekommen,  daß  ein  Mieter
heimlich  fortgezogen  ist.
Trotz  aller  Vorsichtsmaßregeln  läßt  es  sich  nicht  immer
vermeiden,  daß  die  Wohnungen  überfüllt  sind,  doch  sind  das
immer  nur  vereinzelte  Fälle.  So  bewohnt  in  einem  der  Genossenschaftshäuser ­
  z.  B.  ein  Kurbelstepper  mit  Frau  und
            
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