Heinz Potthoff, Angestelltenversicherung. 279
Von dem Vermögen ist nach gesetzlicher Vorschrift ein Viertel in
Reichs- oder Staatsanleihen anzulegen. Es werden also rund 400 Mill.
Mk. (jährlich im Durchschnitt 40 Mill. Mk., anfangs wahrscheinlich mehr,
später weniger) in Staatspapieren gekauft.
Für die übrige Anlage gelten die gleichen Vorschriften wie für
Lebensversicherungsgesellschaften; und da mit einem Zinsfüße von 3Vs °/o
gerechnet ist, die durchschnittliche Verzinsung also mit Rücksicht auf die
Verwendung eines Teiles des Vermögens zu gemeinnützigen Zwecken im
Interesse der Versicherten (billiger Kredit für Baugenossenschaften u. dgl:)
höher sein muß, so wird die Reichsversicherungsanstalt den größten Teil
des Vermögensrestes in Hypotheken anlegen. Nehmen wir die Verhält
nisse der privaten Lebensversicherung zum Vorbilde, die 85% des ge
samten Bestandes in Hypotheken anlegen, so können wir schätzen, daß
rund eine Milliarde Mark in den Jahren 1913—1922 Anlage auf dem
Hypothekenmarkte finden wird. (Zunächst mehr als 100 Mill. Mk. jähr
lich, später vielleicht weniger.)
Der Rest von vielleicht 100 Millionen dürfte in anderer, wechseln
der Weise Anlage finden (bar, Bankguthaben, Postvorschüsse, Wechsel
diskontierung u. dgl.).
Auch nach 1922 werden nicht etwa Einnahmen und Ausgaben der
Angestelltenversicherung sich die Wage halten, sondern (abgesehen von
einer Erweiterung des Gesetzes) der Beharrungszustand wird erst nach
Jahrzehnten eintreten, und man darf für die Zeit von 1922—1932 noch
mals mit der Sammlung einer Milliarde an Vermögen rechnen.