Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Heinz Potthoff, Angestelltenversicherung. 279 
Von dem Vermögen ist nach gesetzlicher Vorschrift ein Viertel in 
Reichs- oder Staatsanleihen anzulegen. Es werden also rund 400 Mill. 
Mk. (jährlich im Durchschnitt 40 Mill. Mk., anfangs wahrscheinlich mehr, 
später weniger) in Staatspapieren gekauft. 
Für die übrige Anlage gelten die gleichen Vorschriften wie für 
Lebensversicherungsgesellschaften; und da mit einem Zinsfüße von 3Vs °/o 
gerechnet ist, die durchschnittliche Verzinsung also mit Rücksicht auf die 
Verwendung eines Teiles des Vermögens zu gemeinnützigen Zwecken im 
Interesse der Versicherten (billiger Kredit für Baugenossenschaften u. dgl:) 
höher sein muß, so wird die Reichsversicherungsanstalt den größten Teil 
des Vermögensrestes in Hypotheken anlegen. Nehmen wir die Verhält 
nisse der privaten Lebensversicherung zum Vorbilde, die 85% des ge 
samten Bestandes in Hypotheken anlegen, so können wir schätzen, daß 
rund eine Milliarde Mark in den Jahren 1913—1922 Anlage auf dem 
Hypothekenmarkte finden wird. (Zunächst mehr als 100 Mill. Mk. jähr 
lich, später vielleicht weniger.) 
Der Rest von vielleicht 100 Millionen dürfte in anderer, wechseln 
der Weise Anlage finden (bar, Bankguthaben, Postvorschüsse, Wechsel 
diskontierung u. dgl.). 
Auch nach 1922 werden nicht etwa Einnahmen und Ausgaben der 
Angestelltenversicherung sich die Wage halten, sondern (abgesehen von 
einer Erweiterung des Gesetzes) der Beharrungszustand wird erst nach 
Jahrzehnten eintreten, und man darf für die Zeit von 1922—1932 noch 
mals mit der Sammlung einer Milliarde an Vermögen rechnen.
	        
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