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6. Wer trägt die Kosten der sozialen Versicherung?
Von
vr. Heinz ^Potthoff-Düffeldorf.
Der Zweck der in diesem Band vereinigten Untersuchungen über das
Versicherungswesen in Deutschland ist die Feststellung der finanziellen
Verschiebungen, welche durch das Sammeln der Prämien, das Auszahlen
der Leistungen und das Anlegen der Reserven in der deutschen Volkswirtschast
bewirkt werden. Eine möglichst genaue Feststellung ist für
die soziale Versicherung von besonderer Bedeutung, weil diese größtenteils
auf staatlichem Zwang beruht und die Klagen immer lauter werden,
daß durch die Auferlegung immer wachsender Versicherungslasten weite
Kreise der wirtschaftlichen Unternehmungen unrentabel und aus dem
Weltmärkte konkurrenzunfähig würden. Da unsere Volkswirtschaft im
wefintlichen auf dem Privateigentum beruht, so ist die Rentabilität des
in den Gewerben angelegten Kapitals eine Vorbedingung für wirtschaftliche
Tätigkeit. Eine Beeinträchtigung der produktiven Arbeitsgelegenheit,
eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Völkern,
würde eine verhängnisvolle Wirkung der Sozialpolitik sein, die uns vor
die Wahl stellen müßte, ob wir die Sozialpolitik oder das Privateigentum
an den Produktionsmitteln aufgeben wollten. Zur Beantwortung
der Frage, welchen Einfluß die Versicherung auf Rentabilität und Wettbewerb
hat (einer Frage, die ja über den Rahmen dieses Bandes weit
hinausreicht), wäre festzustellen:
1. Bildet soziale Versicherung überhaupt eine Belastung der Volkswirtschaft?
oder bedeutet sie vielleicht nur eine Verschiebung innerhalb
der einzelnen Teile? und ist ihre Wirkung vielleicht eine Entlastung
des Wirtschaftslebens im ganzen?
2. Wie stellen sich die deutschen Verhältnisse zu denen der anderen
Völker, die auf dem Weltmärkte mit uns um den Absatz ringen?