Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

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durchschnittlich  gezahlten  Entschädigungen  0,49  °loo,  während  sür  die  ländlichen
  Risiken  der  entsprechende  Satz  1,79  °/oo  betrug,  also  absolut  genommen
  3,5  mal  höher  war  als  die  in  den  Städten.  Umgerechnet  aus
die  erhobenen  Beiträge  war  das  Verhältnis  zwischen  Stadt  und  Land
naturgemäß  nicht  gleich  ungünstig,  da  die  Beiträge  nach  der  Höhe  des
Risikos  abgestuft  und  daher  für  die  ländlichen  Risiken  verhältnismäßig
höher  festgesetzt  waren.  Immerhin  aber  blieben  die  Schadensummen  in
den  Städten  durchschnittlich  unter  75  °/o,  während  sie  auf  dem  platten
Lande  im  Durchschnitt  über  diese  Grenze  hinausgingen.  Die  städtischen
Risiken  bezahlten  insgesamt  an  Beiträgen  79  296  806  Mk.  oder  im
Durchschnitt  der  Versicherungssumme  0,87  °/oo;  die  ländlichen  Risiken
hatten  derngegenüber  227  907  960  Mk.  oder  1,96  °/oo  der  Versicherungssumme ­
  an  Beiträgen  aufzubringen.  Daß  aber  auch  die  städtischen  Risiken
der  ö.  F.A.  durchaus  nicht  als  besonders  günstige  zu  betrachten  waren,
zeigen  die  Angaben  über  die  einzelnen  Sozietätsbezirke,  die  hier  aus
Raummangel  nicht  näher  wiedergegeben  werden  können.  Danach  beliefen
sich  bei  den  Anstalten  Ostpreußen,  Westpreußen  (Provinz),  Posen,
Pommern,  Hannover  (Landschaftliche),  Ostfriesland,  Hessen-Kassel,  Elbing,
Thorn,  Stralsund,  Brandenburg  -  Städte,  Schlesien  -  Städte,  demnach  bei
12  Anstalten  von  21,  die  Schadenvergütungen  sür  städtische  Risiken  in
jenem  Zeitraum  auf  durchschnittlich  über  60°/o  der  erhobenen  Beiträge;
in  zwei  Bezirken  überstieg  der  Durchschnittssatz  sogar  100  °/o.  Diese
Angaben  beweisen,  daß  in  bezug  auf  städtische  Risiken  die  ö.  F.A.  infolge ­
  ihrer  Gebäudeannahmepflicht  einen  großen  Bestandteil  ungünstiger
Risiken  haben,  wobei  die  Klumpenversicherungen  in  kleinen,  schlecht
gebauten  Städten  mit  ungünstigen  Feuerlöscheinrichtungen  eine  nachteilige ­
  Rolle  mitspielen  dürften.  Zu  ganz  ähnlichen  Ergebnissen  über  das
Verhältnis  zwischen  Stadt  und  Land  führten  neuerdings  die  Ermittelungen, ­
  welche  die  Königlich  Sächsische  Brandversicherungskammer  zur
Durchführung  des  neuen  Gesetzes  vom  1.  Juli  1910  über  die  sür  die
Gebäudeversicherungen  mit  Zwangsrechten  ausgestatteten  Landesbrandversicherungsanstalt ­
  des  Königreichs  Sachsen  zur  Aufstellung  einer  neuen
Ortsgefahrklasseneinteilung  anstellte.  Zugrunde  gelegt  wurde  der  Neuordnung ­
  die  Summe,  welche  sür  die  einzelnen  Ortschaften  innerhalb  der
letzten  10  Jahre  an  Branoentschädigungen  gezahlt  worden  war.  Hiernach ­
  wurden  eingereiht:
in  die  1.  Klasse  (mit  dem  günstigsten ­
  Beitragssatz)  ...  25  Städte  und  1126  Landgemeinden,
„  die  2.  Klasse  34  „  „  245  „
            
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