thumbs : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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steigenden  Lohneinkommen  relativ  abnehmen  läßt.  In  der  untersten  Lohnklasse ­
  bewegt  sich  die  Rente  je  nach  der  Beitragszeit  zwischen  73  und  93  Prozent,
in  der  höchsten  Lohnklasse  dagegen  zwischen  16  und  27  Prozent  des  mittleren
Lohneinkommens.  Nur  der  niedrig  und  niedrigst  entlohnte  Arbeiter  kann  demnach, ­
  wenn  er  in  den  Bezug  der  Invalidenrente  tritt,  seine  Lebenshaltung
unverändert  aufrecht  erhalten,  während  der  höher  bezahlte  Versicherte  eine
förmliche  Deklassierung  erfährt,  wenn  er  in  den  Genuß  der  Invalidenrente
gesetzt  wird.  Aber  nicht  nur,  daß  die  Rente  nicht  einmal  annähernd  den  Ersatz
für  den  Lohnausfall  bietet,  sie  hindert  ihn  auch,  eine  seinen  Fähigkeiten
entsprechende  Beschäftigung  zu  suchen,  falls  er  nicht  der  Rente  verlustig
gehen  will.
Auch  in  Oesterreich  wird  es  wohl  so  kommen,  daß  für  den  Wiener
Arbeiter,  etwa  in  einer  Maschinenfabrik,  bei  günstiger  Konjunktur  selbst  nach
30-  bis  40jähriger  Prämienzahlung  die  Invalidenrente  von  maximal  X  354
bis  X  480  jährlich  einen  geringeren  Anreiz  bieten  wird,  als  für  den  landwirtschaftlichen ­
  Arbeiter  in  Galizien  mit  einer  Jahreseinnahme  von  K  229  die
Invalidenrente  von  K  156  bis  K  168.  Diese  absolut  so  niedrige  Rente  bietet
den  Vorteil  größerer  Stetigkeit  und  Sicherheit,  als  das  wechselnde  Lohneinkommen, ­
  das  von  vielerlei  Zufällen  abhängig  ist.  Der  galizische  landwirtschaftliche ­
  Arbeiter  kann  sich  auch  ein  Nebeneinkommcn  verschaffen,  ohne  den
Verlust  der  Rente  befürchten  zu  müssen.  Bei  der  großen  Bedeutung  der
Familienarbeit  und  des  Naturaleinkommens  ist  eine  Ueberwachung  der  Rentner,
wie  sie  bei  den  städtischen  Arbeitern  stattfindet,  hier  gar  nicht  denkbar.
Ich  muß  also  freilich  negieren,  daß  die  Zahl  der  voraussichtlichen  Rentenfälle ­
  in  Galizien  so  gering  sein  wird,  als  dies  die  Regierungsvorlage  auf
Grund  des  Altersaufbaues  annehmen  mußte.  Gerade  Galizien  wird  bei  Durchführung
der  Riskengemeinschaft  mit  Rücksicht  auf  die  niedrige  Lebenshaltung  der
Bevölkerung  der  Reichsinvalidenkasse  gar  manche  harte  Nuß  zu  knacken  geben.
Ein  Moment  von  großer  Bedeutung  für  das  Maß  der  Inanspruchnahme
der  Invalidenrente  ist  auch  die  Krankenversicherung.  Die  Entwicklung  hat  cs
dahin  gebracht,  daß  heute  in  Deutschland  wie  in  Oesterreich  zahlreiche  Invalide
durch  Wechsel  der  Krankenkasse  jahrelang  im  Bezug  der  Krankenunterstützung
bleiben,  die  viel  höher  ist  als  die  Invalidenrente.  Auch  damit  erkläre  ich  den
geringeren  Andrang  nach  Invalidenrente  in  den  Landesversicherungsanstalten
mit  vorwiegend  industriellem  Charakter  im  Deutschen  Reiche.  Ich  deduziere
daraus  auch,  daß  in  Oesterreich  die  gleiche  Erscheinung  zutage  treten  wird,
wenngleich  auch  die  Krankenversicherung  der  landwirtschaftlichen  Arbeiter,  im
Gegensatze  zum  bisherigen  Zustand,  eingeführt  werden  soll  und  der  Abstand
zwischen  der  Krankcnunterstützung  und  der  Invalidenrente  auf  dem  Lande  weit
geringer  sein  wird,  als  in  der  Stadt.
Ich  darf  nicht  unerwähnt  lassen,  daß  eine  teilweise  Ausgleichung  zu
Ungunsten  der  städtischen  Versicherten  durch  die  Tuberkulose  herbeigeführt  wird.
Die  Tuberkulose  besitzt  zwei  Eigentümlichkeiten:  sie  ist  eine  Krankheit  der
jüngeren  Altersklassen  und  sie  ist  eine  städtische  Krankheit  in  höherem  Maße  als
eine  ländliche.  Sie  wird  mehr  Jnvalidenfälle  in  der  Stadt  bewirken  als  auf
dem  Lande,  mehr  in  den  jüngeren  als  in  den  höheren  Alterjahrsgängen.
Eine  weitere  Ausgleichung  der  Riskenverschiedenheit  zugunsten  der  höheren
Altcrsjahrgänge  tritt  durch  die  Betriebsunfälle  ein.  Die  Erfahrung  lehrt,  daß
bei  den  höheren  Altersjahrgängen  seltener  Unfälle  eintreten,  als  bei  den
jüngeren.  Da  die  Vorlage  über  die  Sozialversicherung  die  Invalidenversicherung
mit  den  Renten  für  Betriebsunfälle  belastet,  so  gewinnt  auch  diese  Quelle  von
Rentenansprüchen  erhöhte  Bedeutung.
            
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