Full text: Die Volkswirthschaftslehre

142 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
als mit ausschließlicher Anwendung eigener Productionsmittel, 
wobei der Producent etwaiges Mißglücken bedingungsweise schon 
eher durch persönliches Ertragen von Entbehrungen zu überwin 
den vermag. 
Wirthschaftliche Unternehmungen, welche sich allge- 
meinhin in privatwirthschaftlich speculative und gemei,l- 
wirthschaftliche unterscheiden lassen, werden daher im Verlaufe 
der Zeit nicht nur überhaupt mannigfaltiger thunlich, sondern 
gestalten sich auch in Bezug auf Größe und Form verschieden 
artiger. 
Erstere Art der Unternehmungen, die selbstverständlich immer 
vorherrschend bleiben muß, bezweckt eigennützigen Erwerb, letztere 
hingegen, die mehr nur ergänzend hinzutreten kann, gemeinnützige, 
zum Nutzen Anderer und bezüglich der Gesammtheit gereichende 
Bedürfnißbefriedigung. Uebergänge zwischen dieser und jener 
entstehen, wenn z. B. eine öffentliche Einrichtung zwar des gemeinen 
Nutzens halber getroffen, vermittelst derselben aber seitens der 
Unternehmer, des Staats, der Gemeinde re., zugleich auch Erwerb 
oder wenigstens Kostendeckung erstrebt wird. Die Anwendung 
solcher Zwischenarten erscheint vorzugsweise in denjenigen Fällen 
angethan, in denen ohnedem eine für das Gedeihen der Volks 
wirthschaft wesentliche Bedürfnißbefriedigung entweder nicht hinläng 
lich gesichert oder doch nicht ebenso vollkommen und wirthschaftlichst 
zu erreichen wäre. 
#70. 
Die Größe der Unternehmungen ist ungleich je nach 
Beträchtlichkeit der dabei benutzten Productionsmittel und je 
nach Massenhaftigkeit der vermittelst letzterer beschafften Ge- 
sammtproduction. Uebrigens kommt rücksichtlich derselben 
insbesondere die Ausdehnbarkeit der einzelnen Unternehmungen 
und die wirthschaftliche Verschiedenheit kleiner und großer 
Unternehmungen in Betracht. 
Jene, die allgemeine Ausdehnungsfähigkeit, ist 
keineswegs unbegrenzt. Jedes Unternehmen kann vielmehr 
nur bis zu dem Umfange ausgedehnt werden, bei welchem 
es noch sicher zu leiten und zu überwachen ist.
	        
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