Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

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frieden  gewesen  wäre.  Es  hat  sich  über  ein  Jahrhundert  lang  in  religiösen, ­
  politischen  und  agrarischen  Kämpfen  und  Rebellionen  aufgebäumt ­
  und  eine  autonome  Verfassung  verlangt  (HomeRule).  Darunter
haben  seine  Vertreter  bald  fast  völlige  Unabhängigkeit  von  England
verstanden  —  als  Vorläufer  einer  irischen  Republik  —,  bald  haben
sie  sich  mit  weitgehender  lokaler  Selbstverwaltung  für  befriedigt
erklärt.  Es  scheint  jetzt  endlich  dem  Ziele  seiner  Sehnsucht  nahe
zu  sein:  Es  soll  aus  dem  Gefüge  des  englischen  Einheitsstaates  ausscheiden
  und  eine  eigene,  für  irische  Angelegenheiten  zuständige
Legislative  und  Exekutive  erhalten.  Ein  irisches  Unterhaus,  bestehend ­
  aus  164  auf  Grund  des  heutigen  Wahlrechts  gewählten  Abgeordneten, ­
  und  ein  irischer  Senat,  der  40  Senatoren  zählen  wird
—  hierbei  soll  die  Verhältniswahl  zur  Anwendung  kommen  —,  sollen
das  irische  Parlament  bilden.  Die  irischen  Verwaltungsgeschäfte
sollen  von  einem  diesem  Parlament  verantwortlichen  irischen
Ministerium  geführt  werden,  dessen  Ernennung  durch  den  Statthalter ­
  («Lord  Lieutenant»)  erfolgt.  Diesem  irischen  Parlament  soll
die  Befugnis  zustehen,  Gesetze  für  alle  rein  irischen  Angelegenheiten
zu  machen;  doch  sollen  die  auswärtige  Politik  im  weitesten  Sinne  des
Wortes  mit  Einschluß  der  Handelspolitik  und  alle  das  Heer  und  die
Flotte  betreffenden  Fragen  hiervon  ausgenommen  bleiben.  Eine  Anzahl ­
  eigentlich  irischer  Angelegenheiten,  wie  die  Polizeiverwaltung
und  die  große,  auf  englischem  Kredit  beruhende  Rentablösung  der
irischen  Pächter,  werden  während  einer  Übergangsfrist  dem  Reichsparlament ­
  Vorbehalten  (Reserved  Services);  auch  soll  demselben  zeitweilig ­
  die  Einhebung  der  Steuern  zustehen.  Die  Gesamtsumme  der
irischen  Eingänge  wird  auf  10  850  000  £,  die  der  Ausgänge  auf
12  381  000  £  veranschlagt.  Es  besteht  also  ein  Defizit  von  1,5  Mill.  £;
es  soll  mit  einem  500  000  £  beginnenden,  sich  von  Jahr  zu  Jahr  bis  auf
200  000  £  vermindernden  jährlichen  Zuschuß  gedeckt  werden,  der
vom  Reich  getragen  wird.  Dem  irischen  Parlament  soll  das  Recht
zustehen,  neben  den  Reichssteuern  in  sehr  beschränktem  Umfang
Steuern  einzuführen,  aufzuheben  und  abzuändern.  Es  wird  später
eigene  Zollstationen  besitzen,  aber  keine  eigene  Zollpolitik  verfolgen
können;  es  wird  wirtschaftlich  ein  Teil  des  Vereinigten  Königreichs
bleiben,  —  unbeschadet  gewisser  Zwischenzölle,  deren  Erhebung  gestattet ­
  wird.  Solange  das  Defizit  besteht,  wird  Irland  Kostgänger
des  Reiches  sein  und  nichts  für  allgemeine  Reichszwecke  leisten;  man
Veröffentlichungen  der  Handelshochschule  München.  I.  Heft.  5
            
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