Der öffentliche Haushalt Hamburgs.
wurden hauptsächlich von Sonderwirtschaften bestritten), die
öffentlichen Ausgaben dafür stehen fast ausschließlich unter
den genannten allgemeinen Rubriken. Infolgedessen werden
wir von diesen Einrichtungen aus den Kämmereirechnungen
nur ein sehr dürftiges Bild erhalten können”).
Eine letzte wesentliche Eigentümlichkeit der damaligen
Wirtschaft war das Fehlen eines Voranschlags wegen der
Unsicherheit vieler Einnahmen und der Natur der Ausgaben,
Die Städte besaßen damals in ihrer Verwaltung ein weit-
gehendes Maß von Unabhängigkeit, und es kam für sie in
viel höherem Maße als für die heutigen Kommunalverbände
der Grundsatz der Staatswirtschaft zur Geltung: daß die
Ausgaben maßgebend für die Einnahmen sein müssen. Gerade
die außerordentlichen Ausgaben, namentlich die politischen,
waren es, welche den wesentlichsten Einfluß auf die Gestal-
tung des öffentlichen Haushalts ausübten und die einerseits
nicht in ihrer Höhe vorauszusehen, andrerseits aber nicht
zu vermeiden waren, wenn die Städte nicht auf Selbständig-
keit überhaupt verzichten wollten.
Die geschilderte Verfassung des Finanzwesens bestand
ohne große Änderung mehrere Jahrhunderte fort und erfuhr
erst um die Mitte des 16. Jahrhunderts eine wesentliche
Umformung. Nachdem die Bürgerschaft schon mehrmals
vergeblich versucht hatte, Einsicht und Kontrollbefugnis über
die Finanzverwaltung zu erlangen, setzte sie im Jahre 1556,
als der Rat des Schmalkaldischen Bundes wegen neue Zu-
lagen forderte, durch, daß aus jedem Kirchspiele 5 Bürger ge-
wählt wurden, die mit je weiteren 5 Bürgern eine Rechnungs-
ablage über die Einnahme und Ausgabe in Bundessachen
entgegennehmen sollten. Aber diese sowohl als andere später
gewählte Bürgerausschüsse vermochten nicht in Frieden mit
dem Rate auszukommen, und der Streit endete damit, daß
') Vgl. BÜCHER, Frankfurt S. 13.
*) Über Armenwesen und Sittlichkeit vgl. SCHÖNFELDT und die dort
angegebenen Schriften.