Krawattenbankiers.
Von Zeit zu Zeit liest man in den Handelsteilen
der Zeitungen bewegliche klagen über Leute, die sich den
Titel Bankier bellegen, obwohl sie keinerlei Berechtigung
dazu haben. Die Handelskammern der einzelnen Orte
werden dann angegailgen, diesem Unfug ein Ende zu
bereiten. Meist handelt es sich da um Elemente, die
das gewerbsmäßige Geldverlcihen zu Bedingungen be
treiben, deren Schwere den momentanen Nutzen, der für
den Geldsuchenden geschaffen wird, reichlich durch das
Verderben, das ihm die Zukunst bringt, aufwiegt. Zch
will hier dahingestellt sein lassen, ob das zünstlerische
Eifern dagegen, daß diese Leute sich Bankiers nennen,
berechtigt ist, und ob es nach dem Buchstaben des Ge
setzes Erfolg verspricht. Aber so unzweifelhaft es sich hier
weist um eine schwere Entartung des anständigen Bankier-
berufes handelt und so gefährlich diese Leute für weite
kreise des Publikums werden können, mit dem Verbot
des Titels ist hier gar nichts geschehen. Denn leider sind
die Grenzen zwischen den eigentlichen krawattenbankicrs
und den Wucherern, die unangefochten die Bezeichnung
Bankier führen dürfen, sehr verwaschen. Der Wucher ist
in natürlich keine besondere Eigenart gerade des Bank
geschäftes. Geschäftsleute aller Branchen sind daran be-
teiligt. Aber ebenso natürlich ist das reine Geldgeschäft