Full text: Der Schweizerische Kaufmännische Verein und seine Sektionen

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„Behandlung der Frage: Ueber die Errichtung eines Centralstellen- 
vermittlungsbureaus.“ 
Gestützt auf ein einlässliches Referat von F. Bodmer, Zürich, das 
die Grundlinien der Organisation eines solchen Institutes zeichnete, und 
nach lebhafter Diskussion für und gegen ein derartiges Unternehmen, 
beschloss die Versammlung mit 116 gegen 51 Stimmen: 
„Es sei durch das Centralkomitee eine Kommission zu be- 
stellen, welche die Frage allseitig gründlich zu prüfen und der 
nächsten Delegiertenversammlung Bericht und Antrag zu hinter- 
bringen habe.“ 
Diese Kommission wurde bestellt aus den HH. F. Bodmer, Zürich; 
R. Zurlinden, Aarau; C. Probst, Basel; C. Weber, Zürich; C. Uehli, 
Schaffhausen. 
Nach gründlichem Studium der Frage nicht nur der Wünschbar- 
keit eines Centralstellenvermittlungsbureaus, sondern auch der Möglich- 
keit ihrer Ausführung und der Art ihrer Organisation, erstattete die 
Kommission (Präsident F. Bodmer, Sekretär C. Weber) unterm 20. Januar 
1876 dem Centralkomitee Bericht, worin die Wünschbarkeit, ja Not- 
wendigkeit der Institution dargetan und deren baldmöglichste Gründung 
auf Basis eines gleichzeitig ausgearbeiteten Reglementsentwurfes warm 
befürwortet wurde. 
Dieser Reglementsentwurf zeichnete die im wesentlichen heute noch 
bestehende Organisation des Bureaus: „An Stelle der freiwilligen Stellen- 
vermittlung, wie sie bis anhin von einzelnen Sektionen geübt wird, die 
aber den Anforderungen der Zeit in keiner Weise mehr zu genügen 
vermag, tritt ein geschäftsmässig organisiertes, unter ständiger und be- 
zahlter Leitung stehendes Institut. Dessen Tätigkeit erstreckt sich auf 
Entgegennahme von Angebot und Nachfrage kaufmännischer Stellen, 
auf die notwendig scheinenden Erhebungen über die angemeldeten 
Vakanzen, sowie über die Person des Bewerbers, auf Ueberweisung 
der gegenseitigen Offerten und eventuelle Mitwirkung bei den weiteren 
Verhandlungen.“ 
Das Bureau lässt seine Vermittlung eintreten nicht nur für Vereins- 
mitglieder, sondern für alle kaufmännischen Angestellten, die sich durch 
gute Sitten und Fähigkeitszeugnisse oder auf andere zuverlässige Weise 
über die zur Bewerbung notwendigen Eigenschaften auszuweisen vermögen. 
Nach Erhalt des Berichtes berief das mittlerweile an die Sektion 
Neuenburg übergegangene Centralkomitee eine ausserordentliche Dele- 
giertenversammlung auf Sonntag, den 5. März 1876 nach Langenthal 
zur Behandlung dieser Angelegenheit ein. 
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