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„Behandlung der Frage: Ueber die Errichtung eines Centralstellen-
vermittlungsbureaus.“
Gestützt auf ein einlässliches Referat von F. Bodmer, Zürich, das
die Grundlinien der Organisation eines solchen Institutes zeichnete, und
nach lebhafter Diskussion für und gegen ein derartiges Unternehmen,
beschloss die Versammlung mit 116 gegen 51 Stimmen:
„Es sei durch das Centralkomitee eine Kommission zu be-
stellen, welche die Frage allseitig gründlich zu prüfen und der
nächsten Delegiertenversammlung Bericht und Antrag zu hinter-
bringen habe.“
Diese Kommission wurde bestellt aus den HH. F. Bodmer, Zürich;
R. Zurlinden, Aarau; C. Probst, Basel; C. Weber, Zürich; C. Uehli,
Schaffhausen.
Nach gründlichem Studium der Frage nicht nur der Wünschbar-
keit eines Centralstellenvermittlungsbureaus, sondern auch der Möglich-
keit ihrer Ausführung und der Art ihrer Organisation, erstattete die
Kommission (Präsident F. Bodmer, Sekretär C. Weber) unterm 20. Januar
1876 dem Centralkomitee Bericht, worin die Wünschbarkeit, ja Not-
wendigkeit der Institution dargetan und deren baldmöglichste Gründung
auf Basis eines gleichzeitig ausgearbeiteten Reglementsentwurfes warm
befürwortet wurde.
Dieser Reglementsentwurf zeichnete die im wesentlichen heute noch
bestehende Organisation des Bureaus: „An Stelle der freiwilligen Stellen-
vermittlung, wie sie bis anhin von einzelnen Sektionen geübt wird, die
aber den Anforderungen der Zeit in keiner Weise mehr zu genügen
vermag, tritt ein geschäftsmässig organisiertes, unter ständiger und be-
zahlter Leitung stehendes Institut. Dessen Tätigkeit erstreckt sich auf
Entgegennahme von Angebot und Nachfrage kaufmännischer Stellen,
auf die notwendig scheinenden Erhebungen über die angemeldeten
Vakanzen, sowie über die Person des Bewerbers, auf Ueberweisung
der gegenseitigen Offerten und eventuelle Mitwirkung bei den weiteren
Verhandlungen.“
Das Bureau lässt seine Vermittlung eintreten nicht nur für Vereins-
mitglieder, sondern für alle kaufmännischen Angestellten, die sich durch
gute Sitten und Fähigkeitszeugnisse oder auf andere zuverlässige Weise
über die zur Bewerbung notwendigen Eigenschaften auszuweisen vermögen.
Nach Erhalt des Berichtes berief das mittlerweile an die Sektion
Neuenburg übergegangene Centralkomitee eine ausserordentliche Dele-
giertenversammlung auf Sonntag, den 5. März 1876 nach Langenthal
zur Behandlung dieser Angelegenheit ein.
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