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III. Bildungswesen
Zweck und wirtschaftliche Bedeutung der kaufmännischen
Fortbildungsschulen.
Um dem in ihren eigenen Statuten wie in denjenigen des Central-
vereins an erster Stelle stehenden Zweck nachzukommen, unterhalten fast
alle Sektionen des S. K.V. kaufmännische Fortbildungsschulen. Diese An-
stalten haben sich im Lauf der Jahre nicht bloss in bezug auf ihre Zahl und
die Zahl ihrer Schüler, sondern auch hinsichtlich Lehrplan, Organisation
und Leistungen sehr stark entwickelt. Von bedeutendem, äusserst be-
iruchtendem Einfluss war dabei die Bundessubvention, die auf Grund
des Bundesbeschlusses vom 15. April 1891 von Jahr zu Jahr in höhern
Beträgen ausgerichtet wurde. Von ausschlaggebender Bedeutung waren
sodann in organisatorischer Beziehung die beiden Hauptgrundsätze, die
den Schulen des S.K.V. zugrunde liegen: Die Leitung durch in der
Hauptsache aus Kaufleufen zusammengesetzte Unterrichtskommissionen,
wodurch die engste Fühlung mit den Anforderungen der Praxis auf-
recht erhalten bleibt, und das KZeinklassensystem, wonach in der Haupt-
sache der Unterricht in Klassen von ca. 6—10 Schülern erteilt wird.
Heute bestehen so ziemlich an allen Orten, wo einigermassen ein
Bedürfnis vorhanden ist, kaufmännische Fortbildungsschulen. Dadurch
ist es annähernd allen jungen Handelsbeflissenen und Lehrlingen, auch
denen, die aus den unbemittelten Schichten der Bevölkerung stammen,
ermöglicht, neben ihrer Betätigung im Geschäft, sich tüchtige theo-
retische Kenntnisse im Handelsfach zu verschaffen.