Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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gebaut sei, die unvollendeten Strecken zusammen mit 
dem staatlich bewilligten Lande, den Rechten, Privi- 
legien, Steuerbefreiungen und allem zugehörigen Eigentum 
„sofort und vollständig dem Staate Minnesota verfallen 
sein sollten, ohne irgendeine weitere Verfügung oder Förm- 
lichkeit1)“, 
Es war ein drastisches Gesetz, und es mußte sofort etwas 
geschehen, wenn man die Absichten des Staates durch- 
<reuzen wollte. Wer würde das Geld zum Bau der unvoll- 
endeten Strecken liefern und so die Verwirkung der Privi- 
legien und des staatlich bewilligten Landes verhindern? 
Sage und andere hatten sich, nachdem sie alle bei der Bahn 
in Aussicht stehende Beute an sich gebracht hatten, zurück- 
gezogen, um den Ertrag ihrer Freibeuterei durch gleiche 
Handlungen nach anderen Richtungen nutzbar zu machen. 
Die Eisenbahn selbst war in einem beklagenswert schlechten 
Zustande, vollständig unorganisiert, und es war sehr ge- 
fährlich, mit ihr zu reisen. Sie war schlecht ausgestattet 
und hatte nur wenige in Betracht kommende Bahnhöfe oder 
Magazine. Das war das „glänzende Eisenbahnsystem“, das 
Sage und seine Clique bauen wollten; das war das Resultat 
ihrer „ungeheuren Baufähigkeit“! Wieviel Beute Sage aus 
dem Projekt gezogen hat, sind wir nicht imstande zu sagen; 
es gibt keinen Bericht, der die Summe genau oder annähernd 
feststellt; sie belief sich sehr wahrscheinlich auf viele Millio- 
nen Dollar. 
Unterdes hatte Sage in Troy Gould getroffen und war 
nach New York übergesiedelt. „Die beiden Männer,“ sagt 
der vorher erwähnte überschwengliche Biograph, „machten 
Eindruck aufeinander, und dieser Eindruck vertiefte sich 
später zu einer in der Finanzgeschichte berühmten Freund- 
schaft.“ Berühmt oder berüchtigt, je nachdem es einem 
beliebt, es anzusehen. Ein schätzenswertes Arbeitsgespann 
gaben die beiden ab; Sage verschlagen, finster und ein- 
siedlerisch, Gould zu populärer Verwegenheit bereit, beide 
einander gleich in unergründlichen Ränken und Kunst- 
griffen. Der eine übertrieben vorsichtig, der andere über- 
trieben waghalsig, einer dem anderen das Gleichgewicht 
1) Minnesota Special Laws, 1878, 344.
	        
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