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gebaut sei, die unvollendeten Strecken zusammen mit
dem staatlich bewilligten Lande, den Rechten, Privi-
legien, Steuerbefreiungen und allem zugehörigen Eigentum
„sofort und vollständig dem Staate Minnesota verfallen
sein sollten, ohne irgendeine weitere Verfügung oder Förm-
lichkeit1)“,
Es war ein drastisches Gesetz, und es mußte sofort etwas
geschehen, wenn man die Absichten des Staates durch-
<reuzen wollte. Wer würde das Geld zum Bau der unvoll-
endeten Strecken liefern und so die Verwirkung der Privi-
legien und des staatlich bewilligten Landes verhindern?
Sage und andere hatten sich, nachdem sie alle bei der Bahn
in Aussicht stehende Beute an sich gebracht hatten, zurück-
gezogen, um den Ertrag ihrer Freibeuterei durch gleiche
Handlungen nach anderen Richtungen nutzbar zu machen.
Die Eisenbahn selbst war in einem beklagenswert schlechten
Zustande, vollständig unorganisiert, und es war sehr ge-
fährlich, mit ihr zu reisen. Sie war schlecht ausgestattet
und hatte nur wenige in Betracht kommende Bahnhöfe oder
Magazine. Das war das „glänzende Eisenbahnsystem“, das
Sage und seine Clique bauen wollten; das war das Resultat
ihrer „ungeheuren Baufähigkeit“! Wieviel Beute Sage aus
dem Projekt gezogen hat, sind wir nicht imstande zu sagen;
es gibt keinen Bericht, der die Summe genau oder annähernd
feststellt; sie belief sich sehr wahrscheinlich auf viele Millio-
nen Dollar.
Unterdes hatte Sage in Troy Gould getroffen und war
nach New York übergesiedelt. „Die beiden Männer,“ sagt
der vorher erwähnte überschwengliche Biograph, „machten
Eindruck aufeinander, und dieser Eindruck vertiefte sich
später zu einer in der Finanzgeschichte berühmten Freund-
schaft.“ Berühmt oder berüchtigt, je nachdem es einem
beliebt, es anzusehen. Ein schätzenswertes Arbeitsgespann
gaben die beiden ab; Sage verschlagen, finster und ein-
siedlerisch, Gould zu populärer Verwegenheit bereit, beide
einander gleich in unergründlichen Ränken und Kunst-
griffen. Der eine übertrieben vorsichtig, der andere über-
trieben waghalsig, einer dem anderen das Gleichgewicht
1) Minnesota Special Laws, 1878, 344.