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sierten Willens stets befähigt bleibt, seine immanenten Tendenzen
zu verwirklichen.
Unser Vergleich führt also zu der Erkenntnis einer Unvereinbarkeit
von Theorie und Handelspolitik. Theorie derart zurecht
zu machen, daß man ihre Daten den politischen Umständen angleicht,
ist sinnwidrig, d. h. also: die Freihandelstheorie ist politisch
unhaltbar, solange die. Kombination des Nationalstaates
besteht, die Schutzzolltheorie dagegen ist keine Theorie, sondern
ein System national- politischer Maßnahmen. Über die Theorie
des internationalen Handels ist damit das entscheidende Wort
gesprochen. Ihre Lebensfähigkeit hing an dem Faden der handelspolitischen
Rechtfertigung. Er ist dadurch zerschnitten worden,
daß wir diese Theorie als „angewandte“ Theorie ablehnen mußten,
weil wir sie als zweckwidrige Hypothese erkannt haben.
Urteilen wir damit über die Leistungsfähigkeit „angewandter“‘
Theorie überhaupt, sprechen wir dadurch, daß wir eine bestimmte
Datenauswahl vom Standpunkt des sie bedingenden Zweckes aus
gesehen für zweckwidrig erklären, jeder Anwendung von Theorie
die Berechtigung ab?
Natürlich wäre das eine Übertreibung. Wir brauchen uns
nur der eingangs dieses Abschnittes gestellten Fragen und Bemerkungen
zu erinnern, um einzusehen, daß ein solcher Schluß
höchst voreilig wäre. Es ist allerdings nicht einfach, die möglichen
Ziele angewandter Theorie in der hier gebotenen Kürze erschöpfend
zu entwickeln. Wir wären genötigt, den gesamten, sehr umstrittenen
methodologischen Problemkomplex zu erörtern, insbesondere das
sogenannte „Zeit‘“-Problem anzuschneiden, um die ständigen Veränderungen
aller Daten der Theorie in ihrer Bedeutung für die
Findung eines wissenschaftlich fruchtbringenden Auswahlprinzips
würdigen zu können. Denn offenbar steht die Datenauswahl und
das jenes Prinzip bedingende Erkenntnisziel einerseits in engster
Beziehung zueinander, andererseits kann wiederum nicht die vom
Standpunkt der Wirklichkeit aus als willkürlich erscheinende
Auswahl völlig unabhängig von der Erfahrung vorgenommen
werden, d. h. letztlich ist dem Komplex der zu unterstellenden Daten
jene Einheit identisch, die in Verfolgung des Anwendungszieles
gesucht wird. Ist das letztere so geartet, daß es einer Beurteilung
seines Untersuchungsgegenstandes im Sinne empirischer Richtigkeit
nicht entraten kann, ist es also politisch motiviert in dem oben