Die folgenden argentinischen Offiziere sind seitens des Kriegs-
ministeriums ‚vom nächsten‘ Jahr. ab für 2 ‚Jahre nach ‚Deutschland zur
Dienstleistung in der deutschen Armee abkommandiert worden. — Von der
Infanterie: Hauptleute Vicente Berasategui und Avelino J. Alvarez; Ober-
leutnants Ismael Gordillo, Enrique Mosquera, Raul M. Reynoso, Bartolome
Descalzo und Jacinto Hernandez; — Kavallerie: Oberleutnants Abraham
Schweizer; Florencio Campos und Jose M. Ruda; — Artillerie: Oberleutnants
Enrique‘ P. Harraca, Juan Pierrestegui und Adolfo [. Espindola.
Zum Vizekonsul der Republik Argentinien in Cassel wurde Herr
Carlos_Grebe}jermannt.
Gesetze und Verordnungen.
Verordnung betr. den Passagierverkehr, Tarif und Fahrplan der Dampfer
mit Postprivileg.
Ueber. den Passagierverkehr, die, Tarife und Fahrpläne der Dampfer
mit Postprivileg hat die argentinische Regierung unter dem 31. März d. J.
eine Verordnung erlassen in Ergänzung des Gesetzes Nr. 7049 über die
Küsten- und Flußschiffahrt vom Jahre 1910, der Verordnung vom 10. Februar
1911 und der Gesetze Nr. 2873 bzw. 816. Die neuen Vorschriften bedeuten
einen scharfen Eingriff in die Verwaltungsangelegenheiten der Schiffahrts-
gesellschaften; die Regierung begründet indessen ihr: Vorgehen damit, daß
sie verpflichtet sei, über die treuliche Erfüllung der Bestimmungen zu wachen,
die für die Sicherheit der Passagiere erlassen sind. Der Inhalt des_Dekrets
ist folgender:
Art. 1. Die Verwaltungsbefugnisse, die bei Landtransporten der General-
direktion‘ der Eisenbahnen. gemäß dem Gesetz Nr. 2873 zustehen, sollen in
der Folge für‘ alle Wassertransporte_von_ der. Generalhafendirektion_ausgeübt
werden.
Art. "2, Jeder: Passagier an Bord hat! den Anordnungen ‚des Kapitäns
unbedingt Folge: zu ‚leisten. in allem; ! was: sich auf die. Handhabung ;' der
polizeilichen Gewalt und auf die Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem
Schiff bezieht; ebenso ist der Kapitän verpflichtet, jede Anzeige oder Be-
schwerde eines Passagiers genau zu prüfen,
Art. 3... Jeder Passagier ‚hat das, unbedingte, Recht auf Beförderung
bis zu dem: Hafen oder Bestimmungsort, der auf seinem Fahrschein angegeben
ist, ohne daß die Schiffahrtsgesellschaft für die Weiterbeförderung mit einen?
anderen Fahrzeuge, die während der Reise aus irgendeinem Grunde _not-
wendig werden sollte, eine Entschädigung verlangen darf.
; Art. 4. In. den; , Fahrpreis .ist.;der.. Entgelt) für die Schlafgelegenheit,
Mahlzeiten und sonstige ‚an Bord übliche gewöhnliche Dienstleistungen ein
geschlossen zu erachten, sofern nicht anderweitige Abmachungen getroffen. sind.
‚Art. 5... Den, Passagieren. ‚ist ‚es; verboten: }
a) sich auf der Kommandobrücke oder im Steuerhaus aufzuhalten;
b) sich in der Zeit von 12 Uhr nachts, bis 6 Uhr morgens außerhalb
der Gesellschaftszimmer oder des Smneisesaals zu unterhalten;
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