Alle Bemühungen, durch Landverkäufe in dem Gebiet der gebauten Strecken
die zum Unterhalt und zur Fortführung der Arbeiten notwendigen Mittel
aufzubringen, waren fruchtlos gewesen;. ja der Regierung war es sogar
nicht gelungen, für frühere Landverkäufe erhaltene Wechsel zu diskontieren,
Bei dieser Lage der Dinge stand das Schicksal der argentinischen
Staatsbahnen in den letzten Monaten dauernd im Vordergrund des öffent-
lichen Interesses. Das Unvermögen der Regierung, das begonnene Werk
fortzuführen,. war zwar seit langem offenbar und hatte schon im vorigen
Jahre verschiedene Vorschläge gezeitigt, z.B. von Dr. Emilio Frers, Mendez
Casariego und Etcheverry, die alle darauf abzielten, den Weiterbau
privaten Unternehmungen zu überlassen. Angesichts der inzwischen ein-
getretenen Verschärfung der Lage wiederholte Dr. Emilio Frers im Mai
dieses Jahres seinen Vorschlag, der zunächst den Ausbau der ‚durch Gesetz
Nr. 5559 vom 11. September 1908 ‘beschlossenen sogenannten Ferrocarriles
de Fomento dem Meistbietenden übergeben wissen wollte. Außer den
üblichen Erleichterungen sollten die Unternehmer als Entgelt die Hälfte der
von der Bahnlinie durchschnittenen Fiskalländereien erhalten, und zwar in
einer Ausdehnung von 1500 ha per km.
Dieser Vorschlag wurde kurze Zeit nach seiner Veröffentlichung durch Verpachtungs-
einen weit radikaleren überholt. Ende Mai, wenige Tage nach der Rück- projekt.
kehr .des Ministers der öffentlichen Arbeiten Ramos Mejia aus "Europa,
brachte eine Gruppe von zehn Senatoren im Senat einen Gesetzentwurf
ein, der im wesentlichen folgenden Inhalt hatte: Die im Besitze des Staates
befindlichen Bahnen werden auf 60 Jahre an Privatgesellschaften verpachtet,
die sich. verpflichten, die verschiedenen Linien innerhalb bestimmter Zeit-
räume auszubauen und nach Anordnung der Regierung mit den notwendigen
Betriebsmitteln zu versehen. Der Ausbau der Linien hat nach einem
in Kürze aufzustellenden Plan zu erfolgen, in welchem insbesondere der
Gesichtspunkt der Verbindung. der inneren Märkte der Republik mit dem
internationalen Verkehr zu berücksichtigen ist. Die Linien von Barran-
queras nach Metän. und von Formosa nach Embarcaciön sind in die zu
schließenden Verträge mit einzubeziehen. Die Pachtgesellschaft kann inner-
halb ihrer Einflußzone die Kolonisation der von der Bahn durchschnittenen
Fiskalländereien von Tochtergesellschaften durchführen lassen. Nach Ab-
lauf der Geltungsdauer des Gesetzes Mitre bleiben die Pachtgesellschaften
von jeder Art nationaler, provinzialer oder munizipaler Steuer befreit, dagegen
behält sich die Regierung einen, Einfluß auf die Tarife vor, sobald der
Reingewinn 5% übersteigt. In solchen Fällen kann die Regierung jederzeit
die. Aufhebung der Tarife fordern, sofern die Lage der betreffenden Pacht-
gesellschaft dadurch gegenüber einer Konkurrenzgesellschaft nicht benach-
teiligt wird. Unter derselben Voraussetzung sollen die bestehenden oder
während der Pachtzeit gegründeten Eisenbahn-Gesellschaften ebenfalls ab-
gabenfrei bleiben, wenn sie dem Staate einen Einfluß auf ihre Tarife ein-
räumen, sobald der Reingewinn 7% übersteigt. Die Offerten sind einzu-
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