Object: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

(über den Begriff der Territorialwirtschaft). 
Leben, das ringsum aufsproßte, und um die Fülle neuer Ver- 
kehrserscheinungen, die es gezeitigt hatte.“ 
Schmoller läßt also auf die Stadtwirtschaft die Territorial- 
wirtschaft, Bücher die Volkswirtschaft folgen. Dieser gesteht 
aber ein, daß in Deutschland nach Schluß des Mittelalters „noch 
Jahrhunderte lang die landschaftlichen Interessen vorwiegen“, 
ein einheitliches Wirtschaftsgebiet einstweilen nicht vorhanden 
ist. Mit diesem Urteil kommt er Schmoller wieder sehr nahe; 
nur daß er sich mit größerer Vorssicht äußert und es namentlich 
vermeidet, eine besondere wirtschaftliche Periode für die Zeit 
jener „landschaftlichen Interessen“ anzunehmen. 
§ 1. Die Beseitigung der Autonomie der Städte 
und der. Zünfte. 
Es ist nun ganz unbestreitbar, daß die selbständigeStellung, 
die die einzelnen Gemeinden im Mittelalter in höherm oder 
geringerm Grade eingenommen hatten, seit seinem Ausgang 
mehr und mehr zu Gunsten der territorialen Gewalten beseitigt 
wird. Uns interessieren hier nur die Städte. Aber auch in die 
Verhältni)sse der Landgemeinden griffen die Territorialherren 
in steigendem Maße ein. In allen Beziehungen suchen sie die 
Leitung zu gewinnen. Insbesondere auch in der Wirtschafts- 
politik werden, wie im Mittelalter die Städte, so in der Zeit- 
vom 16. bis in das 19. Jahrhundert mehr und mehr die Landes- 
herren die tätigsste und erfolgreichste Macht. 
Diese Tätigkeit der Landesherren tritt nicht unvermittelt 
hervor. Im deutschen Mittelalter war die städtische Autonomie 
ja kaum irgendwo vollständig; in den meisten Städten hielt 
man eine Mitwirkung des Stadtherrn für notwendig; sie vari- 
ierte in unendlich vielen Abstufungen: oft nur formeller Natur, 
hatte sie andererseits oft auch materielle Bedeutung. In der 
Regel freilich handelt der Stadtherr des Mittelalters, wenn er 
die Verhältnisse einer Stadt ordnet, eben nur als Herr dieser 
einen Gemeinde. Es ist unberechtigt, jede wirtschaftspolitische 
Handlung eines mittelalterlichen Landesherrn als Territorial- 
politik zu deuten. Er treibt unendlich oft einfache Stadtwirt- 
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