Full text: Wissenschaftliches Arbeiten

Seminarstatuten 
$ 14 
Die allgemeine Bedingung der Aufnahme in eine Se- 
minarabteilung als außerordentliches Mitglied ist der Besitz 
der für die erfolgreiche Teilnahme erforderlichen Vorkennt- 
nisse. Die Entscheidung darüber steht dem Seminarleiter zu. 
Die ordentliche Mitgliedschaft wird durch eine schrift- 
liche Arbeit oder einen mündlichen Vortrag erworben. Sie 
berechtigt zum Vollgenuß der Vorteile des Seminars, ins- 
besondere zur Teilnahme an den Prämien. 
Der Seminarleiter ist befugt, besondere Bedingungen 
für die Aufnahme in seine Abteilung festzusetzen. 
$ 15 
Jeder Theologiestudierende kann nur einer Abteilung 
des Seminars als ordentliches Mitglied angehören, während 
die außerordentliche Mitgliedschaft bei mehreren Abtei- 
lungen zugleich gestattet ist. 
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Die Aufnahme in eine Seminarabteilung kann einem 
ordentlichen Hörer der Theologie in der Regel nur ver- 
weigert werden 1) wegen Nichterfüllung der allgemeinen 
oder besonderen Bedingungen, von denen die Aufnahme 
abhängig ist ($ 14); 2) wegen beharrlichen Unfleißes im 
Besuche der Vorlesungen oder früherer Seminarübungen. 
Aus den gleichen Gründen kann auch der Ausschluß 
schon aufgenommener Mitglieder erfolgen. 
S- 17 
Die von dem Seminarvorsteher geleiteten Übungen 
dürfen in den einzelnen Abteilungen nicht mehr als zwei 
Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Dieselben wer- 
den den Seminarleitern in die Zahl ihrer Vorlesestunden 
und den Studierenden in die Zahl der von ihnen zu hören- 
den Vorlesungen eingerechnet. 
$ 18 
Die Ankündigung, das An- und Abmelden der Semi- 
narübungen erfolgt in derselben Weise wie hinsichtlich der 
öffentlichen Vorlesungen. 
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