Seminarstatuten
$ 14
Die allgemeine Bedingung der Aufnahme in eine Se-
minarabteilung als außerordentliches Mitglied ist der Besitz
der für die erfolgreiche Teilnahme erforderlichen Vorkennt-
nisse. Die Entscheidung darüber steht dem Seminarleiter zu.
Die ordentliche Mitgliedschaft wird durch eine schrift-
liche Arbeit oder einen mündlichen Vortrag erworben. Sie
berechtigt zum Vollgenuß der Vorteile des Seminars, ins-
besondere zur Teilnahme an den Prämien.
Der Seminarleiter ist befugt, besondere Bedingungen
für die Aufnahme in seine Abteilung festzusetzen.
$ 15
Jeder Theologiestudierende kann nur einer Abteilung
des Seminars als ordentliches Mitglied angehören, während
die außerordentliche Mitgliedschaft bei mehreren Abtei-
lungen zugleich gestattet ist.
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Die Aufnahme in eine Seminarabteilung kann einem
ordentlichen Hörer der Theologie in der Regel nur ver-
weigert werden 1) wegen Nichterfüllung der allgemeinen
oder besonderen Bedingungen, von denen die Aufnahme
abhängig ist ($ 14); 2) wegen beharrlichen Unfleißes im
Besuche der Vorlesungen oder früherer Seminarübungen.
Aus den gleichen Gründen kann auch der Ausschluß
schon aufgenommener Mitglieder erfolgen.
S- 17
Die von dem Seminarvorsteher geleiteten Übungen
dürfen in den einzelnen Abteilungen nicht mehr als zwei
Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Dieselben wer-
den den Seminarleitern in die Zahl ihrer Vorlesestunden
und den Studierenden in die Zahl der von ihnen zu hören-
den Vorlesungen eingerechnet.
$ 18
Die Ankündigung, das An- und Abmelden der Semi-
narübungen erfolgt in derselben Weise wie hinsichtlich der
öffentlichen Vorlesungen.
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