schaftsteuer bestehe in den meisten europäischen Kulturstaaten;
während diese aber in Frankreich 106 Millionen
Mark oder 2,85 Mark auf den Kopf der Einwohner betrage
und in England 160 Millionen Mark oder 4,50
Mark, in Belgien 3 Mark und in Holland 3,20 Mark auf
den Kopf der Bevölkerung, sind in den gesamten deutschen
Einzelstaaten durch die Erbschaftsteuer nur 183 375 000
Mark oder 29 Pfennig auf den Kopf der Einwohner aufgebracht
worden.
Die Geringfügigkeit des Ertrages in Deutschland war
nach Berg eine Folge der zahlreichen Steuerbefreiungen
nächster Verwandschaftgrade gewesen, die in Frankreich
und England nicht gewährt würden, ohne daß die Belastung
dort schwer empfunden werde. Aus einer reformierten
Erbschaftsteuer würden am zweckmäßigsten die
Mittel zur Vergesellschaftung des Bodens gewonnen.
Die Aufnahme der Reform der Erbschaftsteuer und deren
Verwendung in unser Programm werde uns in weiten
Kreisen Freunde erwerben und namentlich der Sozialdemokratie
den stetigen Einwand gegen unsere Bestrebungen
nehmen, daß wir über dem Kampf gegen das
immobile Kapital die derzeitigen Auswüchse des mobilen
Kapitals übersähen. Er wiederholte am Schlusse die in
seinem Buch enthaltenen Vorschläge und empfahl folgenden
Beschluß, der von der Versammlung angenommen
wurde:
Die Erträge einer zu reformierenden, nach der Entfernung
der Verwandtschaft und Höhe des Vermögens progressiven
Erbschaftsteuer sind abzüglich der Unkosten der Stadtverwaltung
den einzelnen Bundesstaaten im Verhältnis ihrer
Matrikular-Beitragpflicht zur Verwendung nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen zu überweisen:
Es sind zu verwenden: '/, des überwiesenen Betrages, und
zwar je zur Hälfte zur Verstaatlichung:
a. des Grund und Boden in den Städten oder deren Umgebung;
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