Full text : Nationale Bodenreform

8 Köpfen lebte in Kammer und Küche. Eine andere
Familie, die aus 8 Köpfen bestand, lebte mit zwei Fremden
 in einer Wohnung, die aus einer Stube und Küche
bestand. Die Stube war an zwei Aftermieter vermietet.
In der Küche wohnten Mann, Frau und sechs Kinder im
Alter von 1 bis 8 Jahren. So war das Heim beschaffen,
das ein fleißiger, ruhiger Arbeiter den seinen bieten
konnte! (S. 644).
Von den Ehefrauen war beinahe die Hälfte genötigt,
Nebenerwerb durch Näharbeit, Beschäftigung außer dem
Hause, Schneiderei, Kleinhandel oder Zeitungaustragen
zu suchen. Ich sagte in meiner Abhandlung, daß niemand
darüber in Zweifel sei, daß die Verhältnisse sich in dieser
Weise nicht weiter entwickeln dürften. Von dem platonischem
 Bedauern, das man in den großstädtischen Magistratberichten
 finde, bis zum energischem tun sei aber
leider ein weiter Weg: Gegen die Mietkasernen,
diese Massengräber des Arbeiter- und
Handwerkerwohl s*) zu reden, sei sehr volkstümlich
 aber auch sehr billig. Sollte etwas ernstliches geschehen,
 so wolle niemand dabei sein (S. 647).
UW ich in meiner Abhandlung beweisen wollte,
war aber noch etwas anderes, nämlich die Wirkung
 unserer Wohnungnot auf die Absatverhältnisse und
damit auf den Lohn. Ich habe nachgewiesen, daß die
Wohnungmieten der Arbeiter und der Beamten mit der
des Arbeitgebers und dem Mietwert der Fabrikräume
zusammen, wenn 60 v. H. der Mieten auf die Gebäude
und 40 v. H. auf den Boden gerechnet würden, für jede
im Betriebe tätige Person eine Bodenrente von 153,75
Mk. jährlich ergäbe. In dieser dem Rentenkapital vom
Volke zu leistenden und jährlich sich erneuernden und
*, Vergl. S. 174.

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