sche Bodenfrage gehalten, worin er die Verhältnisse ge-
schildert hat, die sich nach dem siegreichem Kriege von
1870/71 in Berlin entwickelt hatten. Die Grundbesitzer,
die zuhause gesessen hatten, waren im Handumdrehen
reicher geworden. Den zurückkehrenden Landwehrmän-
nern wurden die Mieten gesteigert, wenn sie überhaupt
eine Wohnung fanden. Eine Tatsache, die zehnmal mehr
aufreizend gewirkt habe, als irgend etwas, was die So-
zialdemokratie theoretisch und praktisch vertreten hat.
Sein Vortrag ist im Heft XI der Sozialen Streitfragen
enthalten. Er ist heute besonders zeitgemäß, und es wird
in unseren Schriften häufig darauf bezug genommen.
Cam Jahr 1901 ist mein Buch: „Das Pfandrecht der
Ö Bauhandwerker“ erschienen.*z) Jch habe darin ver-
sucht, eine Darstellung der ganzen Angelegenheit zu ge-
ben. Dem Buch sind im Anhang die Eingaben und Be-
scheide, die ich während meiner Amtdauer in dieser Sache
abgeschickt und erhalten hatte, beigegeben worden. Die
Folge dieser Veröffentlichung ist gewesen, daß der stän-
dige Ausschuß des Deutschen Juristentages mich im fol-
gendem Jahre aufgefordert hat, für den 26. Deutschen Ju-
ristentag in Berlin ein Gutachten über die Frage zu er-
statten, welchem von den beiden kurz vorher von der
Regierung veröffentlichten neuen Entwürfen eines Ge-
sees zum Schutz der Bauforderungen der Vorzug zu
geben sei.
In meinem Gutachten**) sind meine in der 11. Haupt-
verssammlung des Bundes und in meinem Buch gemachten
Vorschläge von mir dahin erweitert worden, daß ich unter
bezugnahme auf das gleiche Verfahren beim Erbbaurecht,
bei Errichtung von Neubauten die Anlage von b e s o n -
deren Grun d buchblätt er n für Grundstück und
| SU. 28u9 z! eren Juristentages 1902 Bd. 2 S. 205.
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