20. Nationale Bodenreform.
ür mich ist es eine auffallende Erscheinung, daß die
Fe ob die Bodenreform eine nationale oder in-
ternationale Angelegenheit ist, bisher in der Bodenreform
Literatur niemals aufgeworfen worden ist. Jch glaube
mir ein Verdienst zu erwerben, wenn ich auf diese Frage
eingehe. In dem Programm von 1888, das Flürscheim
entworfen hatte und in den Anfängen der Bewegung, ist
ein internationaler Zug unverkennbar. Die im arbeit-
losem Zins und Grundrentengenuß wurzelnde Anhäu-
fung von ungeheuren Reichtümern in Einzelhänden, durch
die die Volksmasssen in ihrem Güterverbrauch und ihrer
Arbeitgelegenheit beschränkt werden, war ganz allgemein
als Grundursache des wirtsschaftlichen Notstandes angege-
ben worden. Jeder Hinweis auf deutsche Verhältnisse
hat gefehlt. Dem Bunde haben bei seiner Gründung
Deutsche und Ausländer angehört. Flürscheim hat Vor-
träge in der Schweiz und in Holland gehalten. Auf dem
internationalem Kongreß der Bodenreformer in Paris
im Juni 1889 ist der internationale Charakter der Be-
wegung noch deutlicher hervorgetreten. An den Ver-
handlungen haben Vertreter aus Deutschland, Frankreich,
England, Irland, Jtalien, Belgien, Holland, Portugal,
Dänemark und den Vereinigten Staaten von Amerika
teilgenommen. In der zweiten Hauptversammlung in
Köln im September 1889, zu deren Teilnehmern ich ge-
hört habe, ist der Name des Vereins in Deut ssc<er
Bund für Bodenbesitzreform geändert worden. Es ist
aber nur wegen der inzwischen in der Schweiz und in
Holland gegründeten Vereine gleicher Richtung geschehen.
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