Anm. 13 und s 323) eingetreten. Das Privateigentum
definiert er als:
Di e h öch ste v o m R e ch t (Ges et) zugelassene
Form rechtlicher Herrschaft einer Person
über äußere Güter (§ 284).
Bemerkenswert war sein Hinweis, daß die Grundanu-
schauung über die freie Konkurrenz nicht auf Adam
Smith, sondern auf die Physiokraten besonders Turgot
zurückzuführen ist, die von den Bodenreformern in an-
derer Hinsicht als Vorkämpfer betrachtet werden. (Vor-
bem. z. § 126, $8 128 Anm. 9, s 129 Anm. 13 und § 217).
Von Bedeutung ist der hohe Rang, den Adolph Wagner
neben Friedrich List und Friedrich Albert Lange, dem
am 8. Dezember 1875 versstorbenem Parlamentarier und
sozialpolitischem Schriftsteller Dr. Karl Ro ö b ert u s -
Jag et ow eingeräumt hat, dessen nachgelassene Schrif-
ten Wagner auf Veranlassung von Lothar Butcher her-
ausgegeben hatte. Wagner hat Rodbertus in mancher
Hinsicht höher als Marx und Lasssalle bewertet, für deren
beste kritische und positive Gedanken ihm die Priorität
gebühre (3. Auflage II. S. 281). Mit seinem altem Geg-
ner Lujo (Ludwig Johann) Brentano und dessen süffi-
ssanter Polemik hat er sich auch in diesem Werke mehr
als einmal auseinandergesetzt. Gegen den Quietismus
der historisch-nationalökonomischen Schule (Schmoller),
die die Aufstellung eines Ziels ablehnte und aus der
historischen Auffassung eine praktische Konsequenz zu
ziehen vermied, hat er mehrmals Stellung genommen.
Sein heißes Herz hat sich nicht damit begnügen können,
zu sehen, wie die Dinge gehen. Er wollte sich nicht da-
rauf verlassen, „daß sich die Dinge schon einmal geschicht-
lich entwickeln werden“, auch ohne unser darauf bewußt
hinwirkendes denken und tun. (Vorbem. 3. 3. Auflage
II. S. 23). Er wollte auch raten, bessern und helfen. Die
Worte, die er an den Grundbesitz, wenn er anti-sozial
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