Full text: Nationale Bodenreform

Boden oder anderen Naturvorteilen kr a ft ihre s Ei- 
ge ntumr echtes zufalle (I11, 2): 
„von den Gesamtzahlungen für die Benutzung von Häusern, 
Landgütern u. s. w. ist nur der Teil Rente, der die Vergütung 
für die Benutung des Grund und Bodens ausmacht, während 
der für den Gebrauch der Gebäude oder sonstiger Verbesserun- 
gen vielmehr Zins sei, da er eine Vergütung für die Be- 
nutung vom Kapital darstellt." 
Wo das Land nicht benutzt werde, aber doch Wert 
habe, sei die Rente latent vorhanden. Diese Fähigkeit, 
eine Rente zu ergeben, mache den Wert des Landes aus 
(III, 2). Dies Rentengesetz, das John Stuart Mill die 
Esselsbrücke der Nationalökonomie genannt habe, sei nicht 
von Ricardo als erstem ausgesprochen worden, aber er 
sei der erste gewesen, der es in hervorragender Weise zur 
Kenntnis gebracht habe (III, 2). Es laute: 
„Die Rente von Grund und Boden wird bestimmt durch den 
überschuß seines Ertrages über den bei gleicher Aufwendung 
von Mitteln von dem mindest einträglichem Boden, der in 
Benutzung ist, zu erzielenden Ertrag.“ {1II1, 92.) 
Da das Produkt = Grundrente + Lohn + Zins Fei, 
so sei das Produkt – Grundrente = Lohn + Zins. So- 
mit hingen Löhne und Zinsen nicht von dem Produkt der 
Arbeit und des Kapitals ab, sondern von dem, was übrig 
bleibe, nachdem die Grundrente vorabgenommen sei 
(III, 2). 
IFZemerkenswert sind seine Auseinandersetzungen über 
den Zins und seine Ursache. Die herrschende Na- 
tionalökonomie sei unvermögend, das wahre Zinsgesetz 
zu bestimmen. Nach ihm hängt der Zins nicht von der 
Produktivität der Arbeit und des Kapitals ab, auch nicht 
von den Löhnen. Er falle nicht, wie die Löhne steigen und 
steige nicht, wie sie fallen. Das werde durch die allgemein 
gültige Tatsache bewiesen, daß der Zinsfuß hoch sei, wann 
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