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der Wert ist. Hier aber verschwindet dieser Wert, soweit die noch
vorhandenen Waren in Frage kommen, aus dem Kapital.
Es kann der Fall sein, daß der Erwerb der kaufmännischen
Arbeit der Anschaffung der Sache, als deren anhangender Wert sie
verwertet werden soll, zeitlich vorauseilt. Das findet statt bei der
Einrichtungsarbeit (Gründungskosten, Aufwandswerte während der
Einrichtungs- und Entstehungszeit), ferner, wenn das Unternehmen
zu allgemeinen Zwecken z. B. ein technisches zu Studien und Unter-
suchungen, zur Bearbeitung neuer Probleme Arbeit erwirbt. Auch
diese ‘Arbeit soll schließlich hereingebracht werden; es liegt eine
Vorausbelastung kommender Verwertungsgeschäfte vor. Die Arbeit
kann zunächst keinen Ausgang haben, muß vorgetragen und auf die
Sachen der weiteren Jahre nach und nach verteilt werden. Will man
dies nicht, so muß die Arbeit vom Kapital abgeschrieben werden.
Dies muß stattfinden, wenn die Bearbeitung neuer Probleme nicht
zu verwertenden Geschäften führt. Finden die Untersuchungs-
arbeiten ständig und in im Allgemeinen gleichen Werten statt, sodaß
sie als regelmäßige Werbungsgeschäfte anzusehen sind, so können
sie auch zu Lasten des Ertrages des laufenden Jahres gehen, also die
in demselben angeschafften Sachen beschweren.
Gewisse Sachen, die in Verbindung mit anderen verwandt und
verkauft werden, wie Kisten, Pappkasten, Packpapier, Verschnü-
rungsmittel, erfordern Skontren, wenn es sich um große Mengen
handelt. Sie erhalten dann als Handelswerte zweckmäßig Konten
oder ein Sammelkonto in der Rechnungsbuchhaltung und Skontren
in der Gegenstandsbuchhaltung. Andernfalls müssen sie als Auf-
wandswerte behandelt und der kaufmännischen Arbeit zugerechnet
werden, was eine Mengenverrechnung nicht ausschließt, die aber
nicht Teil der Gegenstandsbuchhaltung ist. Auch gewisse Arbeits-
mittel, wie Heizstoffe, Drucksachen, Papier und Schreibmittel, kön-
nen Gegenstand der Mengenverrechnung sein, wenn der Betrieb sie
in großen Mengen verlangt und derjenige, dem sie zur Bewahrung
und Ausgabe übergeben sind, sich darüber ausweisen soll. Aber auch
diese Verrechnungen bilden keinen organischen Teil der Gegen-
standsbuchhaltung, weil diese die Arbeit als ganzes skontromäßig
behandelt und jene Arbeitsmittel als Aufwandswerte darin enthalten
sind. Bei der Bilanz, die die kaufmännische Arbeit als anhangenden
Wert der Sache berücksichtigt, können dingliche Aufwandswerte
also nicht als Kapitalteile besonders angesetzt werden, außer wenn
sie die Eigenschaft des anhangenden Wertes noch nicht erlangt
haben. Unter Umständen kann es sich empfehlen, solche Werte nicht
als Aufwandswerte zu behandeln, sondern als Arbeitsmittel mit lau-
fender Wertangabe, z. B. Kohlen in einer Brauerei.
l Was das Skontro der Arbeitsmittel anbelangt, so bildet
sich auf ihm der Ausgang durch die Wertabgabe zu Lasten der kauf-
männischen Arbeit, wenn es sich um Mobilien, zu Lasten der Werk-
arbeit, wenn es sich um ein technisches Arbeitsmittel handelt, zu
Lasten der Betriebsarbeit, wenn es dieser dienende Arbeitsmittel
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