Full text: Leistung und Wert

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„Soll“ hinzusetzt. Das Geben geht dem Nehmen vorher, weswegen 
die übliche Wortfolge „Soll und Haben“ eigentlich umgekehrt wer- 
den müßte. Die Kennworte „Haben“ und „Soll“ beziehen sich auf 
das. aus der gebuchten Leistung entspringende Recht auf, bezie- 
hungsweise die Pflicht zur Gegenleistung und bezeichnen die Stel- 
lung des Leistungspostens auf dem Konto. Die Grundbuchung muß 
den Gegenstand der Leistung genau angeben. Wenn man die 
Buchung abkürzt durch Bezugnahme auf den zu Grunde liegenden 
Beleg, Rechnung, so bildet er ein Zubehör zur Grundbuchung. Der 
Leistungswert muß in der Währung angegeben werden, bzw. in sie 
umgerechnet werden, die in dem Rechnungswesen des Betriebes 
Geltung hat. Es kann auch eine fremde Währung sein unbeschadet 
dessen, daß in Deutschland der Kaufmann seine Bilanzen in Reichs- 
währung aufzustellen hat. Zur Grundbuchung gehört das Datum, an 
dem sie bewirkt wurde, sowie das Datum der Leistung, sofern beide 
Daten nicht zusammenfallen. Man sagt, der Leistungsgeber wird 
durch die Buchung „erkannt“, es wird ihm etwas „gutgeschrieben“, 
der Leistungsnehmer wird für etwas „belastet“. 
Es ergeben sich somit, auf verschiedenartige Beispielsfälle an- 
gewandt, an die eine kurze Erläuterung geknüpft ist, folgende Bu- 
chungsbilder: 
Warenkauf. Gebrüder Reinfeld in Düren senden an Karl Geb- 
hardt in Kassel 5 Kisten einer bestimmten Ware im Rechnungs- 
betrage von M. 1185.—. Die Ware wird nach Ankunft bestellungs- 
gemäß, die Berechnung richtig befunden. Die Leistung ist damit er- 
folgt. Der Leistungsgeber bucht bei Absendung, der Leistungsneh- 
mer bei Empfang. 
Gebrüder Reinfeld, Düren 2. deu u ul Haben 
Karl Gebhardt, Kassel... . N Soll 
5: Kisten Ware!X’ 197% LA MONTHS 
Kisten . - 35.— 1185.— 
Zahlung. Karl Gebhardt sendet die Kisten, die der Absender für 
den halben in Rechnung gestellten Preis zurücknimmt, durch die 
Bahn zurück und überweist in Bar M. 1167.50. 
Karl Gebhardt, Kassel. 21V Ci Haben 
Gebrüder ‚Reinfeld, Düren... Wr Soll 
Bar durch die Reichsbank . ı 8 a aM 167,50 
5 Kisten zurück 17.50 1185.— 
Die M. 1167.50 sind Zahlungswert, die M. 17.50 Handelswert; 
um soviel stellt sich die Ware niedriger, als M. 1185.—. 
Rückware. Angenommen der Inhalt einer Kiste hätte sich als 
mangelhaft erwiesen. Gebhardt läßt sie zurückgehen und kürzt den 
Betrag an der Rechnung. 
Karl. Gebhardt, Kassel Le GEN Haben 
Gebrüder‘ Reinifeld, Düren N en Soll 
Bar. durch die Reichsbank, u. Du M. 939.— 
4'1eere Kisten zurück „14 ee 1 
Rückware 1 Kiste. GR A ee BE 
Kiste 1155. 
“x
	        
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