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Karl Gebhardt, Kassel er He U LE Haben
Bank, Kassel ee u AA Soll
pr; 15. März a/hier” „177 M-10000—
4% Diskonto a/90 Tage 100.— 9900.—
Bank, Kassel. Haben
Karl Gebhardt, Kassel . . Soll
Bat a ar 9900.—
Die Zinsen als Geldnutzung sind Handelswert. Die Bank hätte
sie eigentlich erst nach drei Monaten zu beanspruchen. Statt dessen
zieht sie die Zinsen bei der Geldhingabe ab, wodurch der Vorgang,
die Diskontierung, sein Gepräge erhält.
Rimessen zum Diskonto. Karl Gebhardt hat auf verschiedene
Kunden sein Guthaben durch Tratte gezogen und sendet die Wechsel
am 15. 4. an seine Bank zur Gutschrift abzüglich Diskonto.
Karl Gebhardt, Kassel . .. Haben
Vereinsbank, Kassel‘ „aa re ht EEG Soll
M. 715.— pr.-31. Mai a/Berlin 45 393
412.50 pr. 15. Juni a/Köln 60 247
1247.30 pr. 20. Juni a/ Dresden 65 810
965.80 pr. 30. Juni a/Hannover 75 724 3340.60
4%: Diskonto v/Zahlen 2174 24.15 3316.45
val. 16. April.
Die M. 24.15 sind für Gebhardt Handelswert, aber nicht Geld-
nutzungswert. Der Verfalltag der Wechsel ist das Ziel, auf das die
Handelswerte verkauft worden sind. Bei Barverkauf würde der
Preis entsprechend niedriger gestellt worden sein. Daher hat Geb-
hardt den Diskonto dem sog. Skonto gleich zu setzen. Die Bank da-
gegen behandelt ihn als Zinsen.
Skonto - Abzug vom Rechnungsbetrag, falls der Käufer,
statt das Ziel auszunutzen, von der ihm eingeräumten Befugnis, bei
Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist nach Verkäufersleistung,
in der Regel einem Monat, von der Rechnung einen Abzug zu machen.
der meist 1. bis 2 % beträgt.
Lange & Freund, Gießen in u Haben
Karl Gebhardt, Kassel er A Soll
Dar Are ne M. 588. —
2% Skonto von M. 600.— . Ms 600.—
Skonto ist also als eine Prämie auf frühere Zahlung zu be-
trachten, die dem Kaufmann angenehm ist, weil er dadurch um so
eher Geld zu werbenden Geschäften erlangt, auch selbst in den
Stand gesetzt wird, Skonto in Anspruch zu nehmen. Skonto ist als
Preisnachlaß aufzufassen. Frühere Zahlung macht öfteren Umsatz,
Öfterer Umsatz niedrigere Preise möglich.
Rückwechsel. Ist ein Wechsel vom Bezogenen nicht ein-
gelöst worden, so wird er als untaugliches Zahlungsmittel kraft des
wechselmäßigen Rückgriffsrechts an den Geber zurückgesandt und
samt Kosten von ihm eingezogen, bezw. ihm belastet.