Full text: Leistung und Wert

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aus seinen sachlichen Daseinsbedingungen ergeben. Diese können 
auf seiten des einen Unternehmens günstiger sein als auf seiten eines 
anderen aus den verschiedensten Gründen. Außer Betracht muß 
bleiben ungenügendes Betriebskapital, weil dann ein Versagen der 
Unternehmerleistung vorliegt. Der verschiedene Reinertrag zweier 
Unternehmungen, nicht eines Jahres, sondern einer Reihe von 
Jahren, bedeutet einen verschiedenen Arbeitswert derselben. Diese 
Verschiedenheit wird auf die Bestimmung des Veräußerungswertes 
von Einfluß sein, der Preis wird nicht ohne weiteres gleich dem 
Kapital sein. Es hat z. B. ein Kaufmann in sein Unternehmen 
200.000 Mark gesteckt, und er erzielt bei hinlänglichen Wertab- 
buchungen einen regelmäßigen Jahresverdienst von 30.000 Mark, 
gleich 15%. Ein anderer gelangt bei gleichem Kapital durchschnitt- 
lich nur auf 20.000 Mark, gleich 10%. Angenommen, jeder von ihnen 
verkaufte sein Unternehmen für 200.000 Mark, so würde der erstere 
offenbar schlechter fahren, weil er mehr aufgibt als der andere. Besser 
als dieser wiederum würde ein Dritter fahren, der sein Unternehmen 
für das Kapital von 200.000 Mark verkauft, obschon er es nur auf 
5% durchschnittlichen Reinertrag brachte. Alle drei können mit 
den erlösten 200.000 Mark durch deren verzinsliche Anlage etwa 
9.000 Mark im Jahr erzielen und daneben ihre Arbeitskraft, von Un- 
ternehmerrisiko befreit, zur Verwertung bringen. Für den letzten 
ist es leicht, für den zweiten schwieriger, den Ausfall durch Arbeit 
aufzubringen; am schwierigsten für den ersten, bei dem es sich um 
21.000 Mark Ausfall handelt. Er wird glauben, die Freiheit vom 
Unternehmerrisiko zu teuer erkauft zu haben. Denkt er sich den 
Unternehmerverdienst zusammengesetzt aus drei Teilgrößen: An- 
lagezins, Unternehmerrisiko, Entgelt der Tätigkeit als eines rein 
persönlichen Wertes, so wird er den zweiten Posten vielleicht nicht 
höher einsetzen, als mit der Hälite des Anlagezinses: 9.000 + 4.500 
416.500. Da nun der Wert der Tätigkeit wesentlich bestimmt wird 
durch den erfolgreichen Fortgang des Unternehmens, an dem die — 
aufzugebende — Tätigkeit haftet, so muß er bestrebt sein, bei der 
Veräußerung den ersten und letzten Posten in ein anderes Ver- 
hältnis zu bringen, also einen Preis zu erlangen, dessen verzinsliche 
Anlage den voraussichtlichen Ausfall an Entgelt für die persönliche 
Tätigkeit einigermaßen deckt. Ein Preis von 300.000 Mark. brächte 
zu 42% angelegt 13.500 Mark Zinsen. Gelingt es dem Kaufmann, durch 
andere risikofreie Tätigkeit 12.000 Mark zu verdienen, so bezahlte er 
die Freiheit vom Unternehmerrisiko mit dem vorher eingestellten 
Betrage von 4.500 Mark. Nun rechnet aber auch der Käufer. Für 
ihn ergäbe sich bei einem Kaufpreis von 300.000 Mark als Zu- 
sammensetzung des weiter erwarteten Reinertrags von 20.000 
Mark: 13.500 -- 6.750 (für ihn ist das Risiko größer) --— 9.750. Letz- 
tere Summe wird dem Käufer zu gering sein. Einigen sie sich da- 
gegen auf 250.000 Mark, so erhalten sie die Formel: 11.250 + 5.625 
++ 13.125... Der Verkäufer: erlangt 5%% Verzinsung, bezogen auf 
das frühere Einlagekapital; in wieweit er den Tätigkeitsausfall 
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