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aus seinen sachlichen Daseinsbedingungen ergeben. Diese können
auf seiten des einen Unternehmens günstiger sein als auf seiten eines
anderen aus den verschiedensten Gründen. Außer Betracht muß
bleiben ungenügendes Betriebskapital, weil dann ein Versagen der
Unternehmerleistung vorliegt. Der verschiedene Reinertrag zweier
Unternehmungen, nicht eines Jahres, sondern einer Reihe von
Jahren, bedeutet einen verschiedenen Arbeitswert derselben. Diese
Verschiedenheit wird auf die Bestimmung des Veräußerungswertes
von Einfluß sein, der Preis wird nicht ohne weiteres gleich dem
Kapital sein. Es hat z. B. ein Kaufmann in sein Unternehmen
200.000 Mark gesteckt, und er erzielt bei hinlänglichen Wertab-
buchungen einen regelmäßigen Jahresverdienst von 30.000 Mark,
gleich 15%. Ein anderer gelangt bei gleichem Kapital durchschnitt-
lich nur auf 20.000 Mark, gleich 10%. Angenommen, jeder von ihnen
verkaufte sein Unternehmen für 200.000 Mark, so würde der erstere
offenbar schlechter fahren, weil er mehr aufgibt als der andere. Besser
als dieser wiederum würde ein Dritter fahren, der sein Unternehmen
für das Kapital von 200.000 Mark verkauft, obschon er es nur auf
5% durchschnittlichen Reinertrag brachte. Alle drei können mit
den erlösten 200.000 Mark durch deren verzinsliche Anlage etwa
9.000 Mark im Jahr erzielen und daneben ihre Arbeitskraft, von Un-
ternehmerrisiko befreit, zur Verwertung bringen. Für den letzten
ist es leicht, für den zweiten schwieriger, den Ausfall durch Arbeit
aufzubringen; am schwierigsten für den ersten, bei dem es sich um
21.000 Mark Ausfall handelt. Er wird glauben, die Freiheit vom
Unternehmerrisiko zu teuer erkauft zu haben. Denkt er sich den
Unternehmerverdienst zusammengesetzt aus drei Teilgrößen: An-
lagezins, Unternehmerrisiko, Entgelt der Tätigkeit als eines rein
persönlichen Wertes, so wird er den zweiten Posten vielleicht nicht
höher einsetzen, als mit der Hälite des Anlagezinses: 9.000 + 4.500
416.500. Da nun der Wert der Tätigkeit wesentlich bestimmt wird
durch den erfolgreichen Fortgang des Unternehmens, an dem die —
aufzugebende — Tätigkeit haftet, so muß er bestrebt sein, bei der
Veräußerung den ersten und letzten Posten in ein anderes Ver-
hältnis zu bringen, also einen Preis zu erlangen, dessen verzinsliche
Anlage den voraussichtlichen Ausfall an Entgelt für die persönliche
Tätigkeit einigermaßen deckt. Ein Preis von 300.000 Mark. brächte
zu 42% angelegt 13.500 Mark Zinsen. Gelingt es dem Kaufmann, durch
andere risikofreie Tätigkeit 12.000 Mark zu verdienen, so bezahlte er
die Freiheit vom Unternehmerrisiko mit dem vorher eingestellten
Betrage von 4.500 Mark. Nun rechnet aber auch der Käufer. Für
ihn ergäbe sich bei einem Kaufpreis von 300.000 Mark als Zu-
sammensetzung des weiter erwarteten Reinertrags von 20.000
Mark: 13.500 -- 6.750 (für ihn ist das Risiko größer) --— 9.750. Letz-
tere Summe wird dem Käufer zu gering sein. Einigen sie sich da-
gegen auf 250.000 Mark, so erhalten sie die Formel: 11.250 + 5.625
++ 13.125... Der Verkäufer: erlangt 5%% Verzinsung, bezogen auf
das frühere Einlagekapital; in wieweit er den Tätigkeitsausfall
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