Full text: Leistung und Wert

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bung unter Fremdkonten, ein Übertrag vor. Kapitalkonto des Schen- 
kers Soll, folgende Kapitalkonten Haben: Gesellschafter A soundso- 
viel, Gesellschafter B soundsoviel. Besteht eine offene Gesellschaft 
nur aus zwei Gesellschaftern, von denen einer durch die Schenkung 
ausscheidet, so bedingt dies die Aufstellung einer Schlußbilanz des 
Gesellschaftsunternehmens und einer Eröffnungsbilanz der ent- 
stehenden Einzelfirma. Der Akt der Schenkung liegt zwischen bei- 
den Bilanzen. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zer- 
legt sich ebenfalls der Geschäftsanteil des Schenkers in die Zahl der 
beschenkten Gesellschafter, die zu ihrem Stammanteil den einem 
jeden von ihnen zukommenden Anteil des geschenkten Geschäfts- 
anteils ‚.hinzuerwerben. Die Veränderung in den Fremdpersonen 
wird durch ihre Stammanteilkonten erkennbar gemacht. Das 
Stammanteilkonto des Schenkers lebt wieder auf, als wenn er seinen 
Anteil zurückbekäme. Stammkapitalkonto an Stammanteilkonto 
des ausscheidenden Gesellschafters C. Vermöge der Schenkung 
teilen sich die verbleibenden Gesellschafter, nehmen wir an, es seien 
deren noch zwei, A und B, nach dem Verhältnis ihrer Anteile in das 
Guthaben des C auf ihren wieder auflebenden Stammanteilkonten 
durch die Buchungen Stammanteilkonto C an Stammanteilkonto A, 
an Stammanteilkonto B. Die beiden Stammanteilkonten von A und 
B werden ausgeglichen durch den Übertrag auf Stammkapitalkonto, 
das dadurch wieder auf seine alte Höhe kommt. Eine Gesellschaft 
kann aus einem verbleibenden Gesellschafter bestehen. Es findet 
das Gesagte Anwendung. 
Bei einer Aktiengesellschaft mit ihren vielen Geschäftsanteilen 
läßt sich eine Schenkung von Aktien nicht in dieser Weise‘ behan- 
deln. Wir wollen den Fall setzen, daß einem Aktienunternehmen mit 
2000 Aktien Kapital Jemand in seinem Besitz befindliche 100 Aktien 
dieses Unternehmens schenkt. Nunmehr genießen die verbleiben- 
den 1900 Aktien in ihrer Gesamtheit die Rechte und Pilichten der 
geschenkten 100 Aktien mit. Betrüge die Zahl der verbleibenden 
Aktionäre gerade 100 und hätte Jeder von ihnen 19 Aktien, so ent- 
fielen auf Jeden von ihnen eine geschenkte Aktie und die Geschäfts- 
leitung hätte, falls nicht Bedingungen des Schenkers entgegen- 
stehen, an die Aktionäre die Aufforderung zu richten, daß jeder von 
ihnen ‚eine Aktie in Empfang nehme. Dieser einfache Fall kommt 
nicht vor. Es muß daher das Recht auf. den Bezug verteilt werden, 
wobei es den Aktionären überlassen bleibt, durch Kauf bzw. Verkauf 
des Bezugsrechts untereinander die Möglichkeit herzustellen, auf ie 
19 Aktien eine neue zu beziehen. Das Aktienkapital bleibt unver- 
ändert, und da keine Stammanteilkonten bestehen, wie bei der Ge- 
sellschaft mit beschränkter Haftung, auf denen man den Eigentums- 
übergang kenntlich machen könnte, so findet die Verteilung der ge- 
schenkten Aktien an die anderen Aktionäre in der Buchhaltung keine 
Berücksichtigung. Lauten die Aktien auf Namen, so ist im Aktien- 
buch der Übergang zu vermerken. Wenn man diesen Weg als zu 
umständlich nicht gehen will. so bleibt nur übrig, daß die Geschäfts- 
rn
	        
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