Full text: Leistung und Wert

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den Wechselstempel eigener Tratten, beschweren die Abgaben das 
zugrunde liegende Geschäft. 
; Konsortien. Gelegenheitsgesellschaften zur gemeinsamen Er- 
reichung eines Erwerbszwecks. Häufig im Bankgewerbe. z. B.: 
Das Bankhaus L. Sp.-E. in F. bietet anderen Bankhäusern Unter- 
beteiligung an bei dem Geschäft: Unterbringung von $ 1,000,000 5% 
X-Eisenbahn-Bonds. Das Bankhaus Gebr. Sch. in F. erklärt, sich 
mit $ 50,000 zu beteiligen. Es erhält später von dem führenden 
Bankhause die Mitteilung, daß ihm auf seine Beteiligung ein Gewinn 
von M. 2925.— zur Verfügung stehe. Anscheinend fehlt auf seiten 
des Hauses Gebr. Sch. die Gegenleistung, da es bei der Unterbrin- 
gung der Bonds nicht mitzuwirken, auch Geld nicht auszugeben 
brauchte. Dennoch liegt eine Leistung vor in der Beteiligung und 
der sich daraus ergebenden Verpflichtung, die etwa nicht unter- 
gebrachten Bonds anteilsweise in natura zu übernehmen. Der Wert 
der Leistung bestimmt sich nach dem Ergebnis der Konsortial- 
tätigkeit. 
Gebr. Sch. in F. Haben 
ES Soll 
Unterbeteiligung mit $ 50,000.— an dem Kon- 
sortium zur Unterbringung von $ 1,000,000 
5% X-Eisenbahn-Bonds It. Abrechnung . M. 2925, — 
E. SD En N Haben 
Gebr Sch m Fi DE . Soll 
Bar durch Abrechnungsstelle . M. 2925. — 
Zusammenfassung von Verwertungsgeschäften. Wo sehr viele 
Verwertungsgeschäfte geringeren Leistungswertes gegen sofortige 
Entgeltnahme, zum Teil an unbekannte Fremdpersonen, stattfinden, 
lassen Sich persönliche Einzelbuchungen, wie die beschriebenen, 
nicht ausführen. Dies ist der Fall bei offenen Verkaufsstellen, Lä- 
den, Apotheken, Gastwirtschaften, ferner bei Unternehmungen, die 
Betriebsarbeit an viele ständig wechselnde Personen liefern, wie 
Straßenbahn, Theater usw. Hier wird eine Zusammenfassung aller 
in einer bestimmten Zeit, meist an einem Tage, geschlossenen Ge- 
schäfite der Buchung zugrunde gelegt werden. Dabei sind die 
Zweckleistungen nach Möglichkeit selbständig zu ermitteln, so daß 
danach die Entgeltleistungen — die Summe der vereinnahmten Gel- 
der — auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Dies wird durch Ver- 
kaufszettel oder durch Registrierung der einzelnen Verwertungs- 
geschäfte geschehen; in den Fällen, wo gegen die Zahlung ein Aus- 
weis ausgehändigt wird, durch den Vergleich der am Ende der Zeit 
noch vorhandenen Ausweise mit dem Bestande derselben zu Anfang 
der Abrechnungszeit. 
Karl Gebhardt, Kassel“ 2 4. S A Haben 
Verschiedene 1.1 00 3a i Soll 
Tagesladenverkauf am . . .... M. 845.— 
Verschiedene 4. u Haben 
Karl’ Gebhardt, Kasseli a ; Soll 
Tagesbarerlös am ) M. 845.— 
9;
	        
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