Full text: Leistung und Wert

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betrag von einer bestimmten Grenze an, um einer gefährlichen Ver- 
wässerung des Notenumlaufs vorzubeugen. Wenn aber dieser Teil 
des Notenumlaufs volle Berechtigung hat, so kann offenbar auch die 
Metalldeckung des andern Teils wegfallen, denn sie ist tatsächlich 
dem Verkehr entzogen und liegt ungenutzt in den Gewölben der 
Bank. Nicht das Edelmetall deckt, d.-h. rechtfertigt das Bestehen, 
die Umlaufsmenge der Noten, sondern die Menge der Handelswerte, 
durch deren Verkauf die Noten als Zwischentauschmittel zur Ent- 
stehung kommen. Gelingt es einmal der Wissenschaft, unedle Me- 
talle in genügender Menge in edle zu verwandeln, so wird damit 
ohnehin der Verwendung der Metalle zu Währungsmünzen der Bo- 
den entzogen; man würde in diesem Falle auf eine Metalldeckung 
verzichten müssen. Vor der Hand haben die Edelmetalle noch ihren 
alten Wert, nur hat sie leider der Weltkrieg sehr ungleich verteilt. 
Aus Deutschland war das Gold nahezu ausgewandert bis auf den 
Renommierbestand, den sich die Deutsche Reichsbank durch die 
Zeiten des Kriegs und der Inflation zu erhalten gewußt hat. Das unter 
dem Einfluß des Dawesausschusses zustande gekommene Bank- 
gesetz vom 30. August 1924 verpflichtet die Reichsbank, für ihre 
Noten eine Golddeckung von mindestens 40 % zu halten, die unter 
ausnahmsweisen Umständen noch herabgesetzt werden kann. Aber 
für die Sicherheit der Noten, die in ihrer Deckung durch umlaufende 
Handelswerte besteht, bedeutet diese Vorschrift gar nichts; nur die 
andere, daß jede von der Bank in Umlauf gesetzte Note den Kon- 
trollstempel des ausländischen Kommissars für die Notenkontrolle 
tragen muß, gibt die Sicherheit, daß nicht wieder auf Grund der. be- 
rüchtigten Reichsschatzanweisungen durch Handelswerte nicht ge- 
deckte Noten in Umlauf gesetzt werden. Bedauerlich ist nur, daß es 
ein ausländischer Zwangskommissar sein muß, durch den die Sicher- 
heit erlangt wird. 
Im Verkehr mit dem Auslande kommt ein Zahlungsmittel dann 
nicht in Frage, wenn die Zahlungsbilanz des betreffenden Landes 
sich ausgleicht, d. h. wenn es in einem bestimmten Zeitraum eben 
soviele Handelswerte an das Ausland gegeben, wie von ihm emp- 
fangen hat. Für die aus dem Empfang entstehenden Verbindlichkeiten 
werden Wechsel gegeben, für die aus der Hingabe entstandenen 
Forderungen empfängt man Wechsel. Beide gleichen einander aus; 
die eingeführten Handelswerte sind mit den ausgeführten bezahlt. 
Das ist der‘ normale für beide Teile gesunde Hergang. Führt ein 
Land mehr Handelswerte aus, als es einführt, so empfängt es für den 
Unterschied Zahlungswerte, die es wieder zum Ankauf von Handels- 
werten verwenden kann, um die es reicher geworden ist. Die Zah- 
lungsbilanz dieses Landes ist um den Unterschied aktiv. Eine aktive 
Zahlungsbilanz kann nur entstehen auf Kosten eines andern Landes, 
bei dem sie passiv ist, weil es weniger aus- als eingeführt hat. Hier 
gehen für den Unterschied Zahlungswerte hinaus, für die keine Han- 
delswerte hereinkommen. Ist dieses Land mit seinen Zahlungs- 
werten zu Ende. so muß es Auslandskredite aufnehmen, d. h. das
	        
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