Full text: Leistung und Wert

Nachwort, 
Zu der Praxis der Buchhaltung, die ihren Erfahrungsgang 
schon einige Jahrhunderte geht und ihn namentlich in den letzten 
Jahrzehnten in bemerkenswerter Weise ausgedehnt hat, hat sich 
noch immer nicht eine theoretische, aus der Erkenntnis ihrer inneren 
Zusammenhänge gezogene wissenschaftliche Auffassung ergänzend 
hinzugesellt. Die geltende Lehrmeinung erschöpft sich darin, die 
Buchhaltung als eine Vermögensrechnung zu erklären, die bei der 
einfachen Buchhaltung das Geschäftsvermögen als eine innerlich 
unterschiedene Einheit auffasse, während die doppelte Form zu der 
externen Darstellung der Schuldverhältnisse eine interne Verrech- 
nung aller einzelnen Besitzverschiebungen hinzufüge. Zu dem Be- 
griff der Vermögensrechnung gelangt diese Lehre durch eine falsche 
Auffassung des Begriffs „Konto“. Als Konto wird von ihr nicht nur 
die Gegenüberstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten der 
Person, für die ein Konto besteht, angesehen, Konto nennt sie auch 
die Gegenüberstellung des Eingangs und Ausgangs von Sachen, die 
nicht durch die Beziehung zu einer den Inhaber des Kontos bilden- 
den Person zusammengehalten ist, und die einfach als „Sachkonto“‘ 
bezeichnet wird. Diese Mißhandlung des Kontobegrifis scheint haupt- 
sächlich der Auffassung der Buchhaltung als Vermögensrechnung 
dienen zu sollen. Mag auch das Wort „conto‘ im Italienischen „Rech- 
nung“ im allgemeinen Sinne bezeichnen, so muß doch der Sprach- 
gebrauch des deutschen Handels an dem besonderen Begriff, den er 
dem Worte beigelegt hat und der einen persönlichen Inhaber des 
Kontos verlangt, festhalten, während man die unpersönliche Gegen- 
überstellung von Eingang und Ausgang als „Skontro‘“ zu bezeichnen 
hat. Hält man sich weiter gegenwärtig, daß, wenn man auf ein 
Konto Etwas einträgt, der ausgeworfene Geldbetrag auf die Gegen- 
leistung Bezug hat, die für das Gegebene zu erhalten, für das Emp- 
fangene zu geben ist, so wird um so mehr klar, daß unter einem 
Konto keine Gegenüberstellung von Eingang und Ausgang verstan- 
den werden kann, sondern daß der Kontobegriff einen Inhaber des 
Kontos zur notwendigen Voraussetzung hat, der für die einen 
Beträge gegenleisten „soll‘, für die andern Gegenleistung zu er- 
halten „hat“... Und wer kann dieser Kontoinhaber bei der inneren 
Verrechnung der doppelten oder kaufmännischen Buchhaltung an- 
ders sein als das Unternehmen? Leistend tritt ihm auch der Unter- 
nehmer gegenüber, und durch die Ermittelung des Wertes seiner 
Leistung auf dem Wege der Bilanz findet die Leistungsbuchhaltung 
ihren Abschluß. Welche Klarheit, welche Straffheit der Begriffs- 
bestimmung ergibt sich daraus! Während dieser Teil der Buch- 
haltung die rechtlichen Beziehungen zu den mit dem Unternehmen
	        
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