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beit einen der verkauften Sache anhangenden Wert darstellt. Es ist
auch kein Konto der Erzeugung, denn ein solches müßte die Wert-
übergänge, im Haben also die sämtlichen fertiggestellten Werke zu
ihren in die Erzeugung gegebenen Werte anzeigen; statt dessen
sehen wir aber im Haben nur die verkauften Werke und diese zum
Verkaufspreise, der kaufmännische Arbeit und Unternehmerleistung
in sich schließt. Es .kann das Konto auch gar kein Konto. der Er-
zeugung sein, weil diese ein Fließendes, eine Sache des inneren Be-
triebes ist, den die Kontenführung, die sich auf Leistungen aus Ge-
schäften stützt, nicht erfassen kann. Wir können uns nun in der
Weise helfen, daß wir eine innere Leistung unterstellen, indem wir,
da ja im Industriellen sich der Techniker mit dem Kaufmann ver-
einigt, den Techniker an den Kaufmann leisten lassen in dem Sinne,
daß ersterer dem letzteren die fertiggestellten Werke zu ihrem Her-
stellungswerte übergibt, also zu dem Werte, den sie als Inbegriff
der in sie übergegangenen Werbungswerte darstellen, so daß der
Techniker von diesen entlastet wird. Zum genauen Herstellungs-
preise übernimmt die Werke der Kaufmann. Dann lassen sich zwei
Konten einrichten, nämlich ein Konto der Erzeugung und ein
Konto der Erzeugnisse. Dem Konto der Erzeugung werden
die in die Erzeugung gegebenen Werte an Sache und Werkarbeit
belastet, dagegen werden ihm die fertigen und dem Verkauf über-
gebenen Werke gutgeschrieben zu ihren vom Betrieb aufgegebenen
einzelnen Herstellungswerten, wodurch sich unter der Vorausset-
zung, daß alle in die Erzeugung gegebenen Werte zu fertigen ver-
kaufsfähigen Werken geworden sind, Ausgleichung ergeben muß.
In dieser Ausgleichung liegt der Wert des Erzeugungskontos, der
ein Kontrollwert ist. Soweit nun bei der Ertragsermittelung die
erwähnte Voraussetzung nicht zutrifft, indem Sachen noch nicht
verbraucht wurden und Werke noch in der Erzeugung begriffen
sind, muß sie dadurch hergestellt werden, daß die unverbrauchten
Sachen dem Lagerkonto zurückbelastet und die unfertigen Werke
mit den von ihnen aufgenommenen Werten auf dem Konto der Er-
zeugung ausgesondert und vorgetragen werden. Das andere Konto,
das der Erzeugnisse, hat den Charakter eines Warenkontos, Die zu
Waren gewordenen Werke haben ihren Einzelanschaffungspreis,
der gleich dem Herstellungswert ist. Zu ihm werden bei der Er-
tragsermittlung die unverkauften Werke ausgesondert, wonach sich
der Rohertrag aus den verkauften ergibt. Bei der Führung eines
einzigen Betriebskontos ist dieser Aussonderungswert nicht derar-
tig gegeben, und es besteht die Gefahr, daß, indem der Industrielle
sich beim Verkauf von der Marktlage und dem Wettbewerb leiten
läßt, die Berechnung des Herstellungswertes erst bei der Aufnahme
der Bestände einsetzt oder auch dann nicht und daß die Feststel-
lung des Herstellungswertes willkürlich und zu hoch bewirkt wird.
Dadurch wird einerseits auf dem Wege zu hoher Aussonderung der
Rohertrag der verkauften Erzeugnisse zu hoch ausgewiesen, an-
dererseits wird dem Bestand an Werken ein zu hoher Buchwert
beigelegt, was ihre Verkäuflichkeit erschweren muß, sodaß sich