Full text : Wissenschaftliches Arbeiten

Disputationen /
Wie man an den Universitäten des Mittelalters in allen
Fakultäten neben den regelmäßigen kleineren Wiederholungen
 (repetitio oder resumptio) die disputationes ordinariae
und die feierliche disputatio quodlibetica gehalten hatte‘),
so gab es auch später außer den täglichen Übungen, die
sich unmittelbar an die Vorlesungen anschlossen und circuli
 oder scabella genannt wurden, auch wöchentliche und
monatliche Disputationen und feierliche Akte über einen
größeren Teil oder auch über das ganze Gebiet der Studien
einer Fakultät. Die wöchentliche Disputierübung hieß meistens
 sabbatina, weil sie in der Regel auf den Sonnabend
verlegt wurde, während die menstrua wenigstens einige
Male im Semester wiederkehrte und ein actus sollemnis
oder publicus in der Regel den Anfang oder das Ende des
Schuljahres auszeichnete.
Auf diese von den früheren Schulen übernommenen Übungen wurde
in der Studienordnung der Gesellschaft Jesu von Anfang an ein ganz
besonderes Gewicht gelegt. Schon die Konstitutionen machen den Studierenden.
 der Gesellschaft die Teilnahme an den Disputationen unter
Hinweis auf den großen Nutzen derselben zur Pflicht (P. 4 c. 6 n. 10)
und die Ratio studiorum in den verschiedenen Redaktionen von 1586,
1599 und 1832 kommt immer wieder auf diese wichtige und nützliche
Einrichtung zurück. Vgl. die Ratio studiorum von 1586, De repetitionibus
 und De disputationibus bei @. M. Pachtler, Ratio studiorum et
institutiones scholasticae Societatis Jesu 2 (Monumenta Germaniae Paedagogica
 von K. Kehrbach 5, 98—107); Ratio stud. v. 1599 und 1832,
Regulae Praefecti studiorum 8—16. 19. 20. 24. 25, 26; Regulae communes
 omnibus Professoribus superiorum Facultatum 11—18; Regulae
Professoris Sacrae Scripturae 19. 20; Regulae Professoris Theologiae 14;
Regulae Professoris Theologiae moralis 6; Regulae Professoris Philosophiae
 16—20; Regulae Professoris Philosophiae moralis 3. 4 (Pachtler
2, 276 ff. 290 f. 298. 308. 324 ff. 340 ff); Regulae Scholasticorum 5. 6;
Institutio eorum, qui per biennium privato studio Theologiam repetunt 9
(ebd. 452, 454).
„Als Ergänzung der Disputierübungen wurde für die Moraltheologie
die collatio casuum conscientiae (auch einfach casus genannt) angeordnet,
während im mathematischen Unterricht neben den üblichen Wiederholungen
 das problema die Stelle der Disputation vertrat (Reg. Prov,
1) Vgl. Otto Kaemmel in: Geschichte der Erziehung von K, 4.
Schmid 92, 1, 434—8.
            
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