Full text : Wissenschaftliches Arbeiten

208 Die Beurteilung der Quellen
Zuneigung oder vorgefaßte Meinungen in seinem Urteil bestimmen
 lasse. Bei all diesen Untersuchungen handelt es
sich zumeist und zunächst um die einfache Feststellung von
Tatsachen, mag nun das Thema philologischer oder historischer
 oder theologischer Natur sein. Dabei haben wir in
erster Linie nicht die von den Quellen bezeugten, sondern
die das Zeugnis der Quellen selbst betreffenden Tatsachen
ins Auge zu fassen, um dadurch zu einem Urteil über den
Wert dieses Zeugnisses mit Rücksicht auf unser Thema zu
gelangen. Für die Feststellung dieser Tatsachen können aber
nur die objektiv vorliegenden Gründe, nicht unsere subjektiven
 Stimmungen und Meinungen maßgebend sein.
3. Aus dem Charakter der. Untersuchung ergibt sich noch
ein weiterer beachtenswerter Grundsatz. Das Vorhandensein
 oder Nichtvorhandensein von Tatsachen, die uns nicht
von der eigenen Erfahrung verbürgt sind, muß regelmäßig
durch glaubwürdige geschichtliche Zeugnisse festgestellt
werden. Rein innere Gründe können erst an zweiter Stelle,
in Ermangelung von äußeren Zeugnissen oder zur Ergänzung
derselben, in Betracht kommen, zumal der Wert dieser
inneren Gründe vielfach sehr von dem subjektiven Ermessen
 des einzelnen abhängig bleibt. Der beste Beweis
dafür ist die große Uneinigkeit und Verwirrung der Meinungen
 auf seiten der Vertreter einer Kritik, die sich hauptsächlich
 oder ausschießlich von inneren Gründen leiten
läßt.
4. Besondere Umsicht und Vorsicht erfordert bei der
kritischen Untersuchung die Verwendung des negativen Argumentum
 ex silentio. Um ein rein negatives Argument
 zur Grundlage einer Beweisführung nehmen zu können,
müssen zwei Punkte feststehen: a) daß ein Autor, dessen
Schweigen man gegen eine behauptete Tatsache anruft, dieses
Faktum notwendig hätte wissen müssen, wenn es wirklich
geschehen wäre, und b) daß er diese angebliche Tatsache
in einer vorhandenen Schrift auch hätte erwähnen müssen‘).
a 1) Vgl. Ch. de Smedt, Prineipes de la critique historique 213—37;
Langlvis-Seignobos, Introduction aux etudes historiques 220—2,
            
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