270 Die Zitate
wird an eine „eben erwähnte“ Schrift von G. Monod erinnert, die auf
Seite 445 angegeben wird als „die oben S. 409 angeführte Schrift“,
Nach längeren Bemühungen wird man schließlich auf der letztgenannten
Seite im Kleindruck ohne jede Hervorhebung des Autornamens oder
des Titels die gesuchte und zitierte Schrift angegeben finden. Sicherlich
ist der Wunsch berechtigt, solche Doppelverweisungen möglichst ver-
mieden zu sehen.
7, Bei wörtlichen Zitaten sind die Regeln zu be-
achten, die früher bei der allgemeinen Erörterung der Text-
gestaltung der Quellen (p. 228—32) berührt wurden. Für
gewöhnlich ist die Übereinstimmung mit der idealen
Urgestalt des Textes anzustreben, wie sie nach der
Absicht des Verfassers hätte sein sollen. Daher sind
offenbare Schreib- oder Druckfehler einfach zu korrigieren;
auch können Eigenheiten der Schreibweise innerhalb der
früher (aa0.) angegebenen Grenzen dem geltenden Brauche
angeglichen werden, soweit nicht besondere Gründe die
Beibehaltung derselben empfehlen.
Im übrigen ist in solchen Zitaten . jede Änderung zu
unterlassen, selbst wenn der Sinn durch sie keine Einbuße
erlitte. Denn der zitierte Autor hat das Recht, seine Worte
und Sätze genau in der von ihm gewählten Form angeführt
zu sehen. Gegebenenfalls sind die vom Zitierenden ge-
machten Änderungen als solche durch spitze Klammern
<. . .> kenntlich zu machen.
8. Zur Kennzeichnung der wörtlichen Zitate ge-
nügen in der Regel die Anführungszeichen zu An-
fang und zu Ende der zitierten Worte; will man das Zitat
noch deutlicher von dem übrigen Text unterscheiden, so
kann man die Anführungszeichen zu Beginn jeder Zeile des
Zitates wiederholen. Eine andere Hervorhebung der zitierten
Worte zB. durch Sperrdruck, wie es im Wiener Corpus scrip-
torum ecclesiasticorum latinorum geschieht, oder durch Kursiv-
oder Petitdruck erscheint, von besonderen Fällen abgesehen,
überflüssig und führt auch zu manchen Unzuträglichkeiten.
Zitate, die innerhalb eines anderen Zitates vorkommen,
müssen durch eine andere Art von Anführungszeichen
gekennzeichnet werden.
KT