. Die Rezension
sonneur‘]. Schließlich kann auch gelehrtes Wissen eine Art des Kri-
tikasters erzeugen, den gelehrten Kleinigkeitskrämer und Allesbesser-
wisser, der Totaleindrücke überhaupt nicht mehr empfängt“ (aaO. 34 f).
Eine ähnliche Unterscheidung der Kritiker bietet Hauff in seinen „Me-
moiren des Satans“ (0. Kataun).
81, Eigenschaften. Wo die Voraussetzungen und
Bedingungen von seiten des Kritikers vorhanden sind, wird
die Kritik ihrem Zwecke entsprechen und ihre Aufgabe er-
füllen, wenn sie auch die notwendigen Eigenschaften einer
guten Kritik an sich trägt.
1. Als erste dieser Eigenschaften ergibt sich aus dem
Begriff und der Aufgabe der Kritik die Wahrheit. Nur
als eine Dienerin der Wahrheit hat die Kritik überhaupt
ihre Berechtigung. Daher muß sie zuerst selbst den Anfor-
derungen ihrer Herrin entsprechen. Sie entspricht ihnen
nur dann, wenn alle einzelnen Behauptungen voll und
ganz mit dem vorliegenden Tatbestand übereinstimmen.
Es gilt dies sowohl hinsichtlich der Worte und Sätze und
der in ihnen ausgesprochenen Ansichten, welche aus einem
Werke angeführt werden, als auch hinsichtlich des Urteils,
das man über sie ausspricht, und hinsichtlich aller sonsti-
gen Tatsachen, die etwa zur Begründung dieses Urteils
zur Sprache kommen. Bei den Zitaten ist vorzüglich
darauf zu achten, daß die unvermeidliche Loslösung der
Worte und Sätze aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang
den Sinn und’ die Tragweite derselben in keiner Weise be-
einträchtigt oder ändert. Nur zu oft tritt manche Kritik
in diesem Punkte unbewußterweise der Wahrheit zu nahe,
weil der engere oder weitere Kontext zu wenig berück-
sichtigt wird. Bezüglich des Urteils fordert die Wahrheit,
daß dort, wo man etwas als wertvoll anerkennt, tatsächlich
auch die Übereinstimmung mit der richtigen Norm vor-
handen ist und umgekehrt, daß also Lob und Tadel einzig
und allein von dem objektiven Wert des Buches bestimmt
werden. In gleicher Weise müssen alle übrigen Tatsachen
und Begründungen ohne Übertreibung und Entstellung ganz
wahrheitsgemäß verwendet werden.
86