Full text: Neuzeitliche Krüppelfürsorge

dem Landeskrüppelarzt die Unterlagen in die Hand geben, 
damit er über die zu treffenden Maßnahmen, die Auswahl der An- 
stalt und Aufwendung von Mitteln entscheidet. Diese Anträge müssen 
ihm auch ein abgerundetes Bild verschaffen, nicht nur über die körper- 
liche Beschaffenheit, sondern über die allgemeinen menschlichen und 
sozialen Aussichten. Notwendig ist dazu aber neben schriftlichem gut- 
achtlichem Verkehr eine persönliche Bekanntschaft. Dadurch gewinnt 
der Landeskrüppelarzt einen Einblick in die Tätigkeit der nachgeord- 
neten Fürsorgestellen. Wie in allen Fürssorgegebieten ist auch in der 
Krüppelfürsorge die Gefahr vorhanden, daß alle papiernen Verfahren 
leicht starr und tot werden und nur der lebendige Verkehr wirksam 
bleibt. In §§ gefaßte Vorschriften hemmen auch dort mehr, als sie 
nützen. Wünschenswert ist die gelegentliche Berührung der leitenden 
Persönlichkeiten mit der Tagespresse. 
Die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes sehen außerdem 
noch allerlei Beziehungen vor zu Hebammen, Lehrern, Schulärzten, 
Jugendämtern und Kreisärzten und stellen Verpflichtungen und Mög- 
lichkeiten des Verkehrs fest. Auch die wollen wir nicht näher be- 
trachten. Sie ergeben sich zum größten Teil aus den allgemeinen Be- 
stimmungen über den amtlichen Verkehr. 
Wir kommen zum Schluß zu den wichtigsten Helfern in der 
Krüppelfürsorge neben dem Arzt. Das sind die Fürsorgerinnen resp. 
Gemeindeschwestern. Man kann in der Fürsorge zwei versschiedene 
Arten unterscheiden. Ich möchte sie aufnehmende und nachgehende 
Fürsorge nennen. Unter aufnehmender Fürsorge verstehe ich die Art, 
die vor der Einführung unseres Gesetzes fast die einzige war. Sagen 
wir es anders: Jemand gründet ein Krüppelheim und wartet darauf, 
bis geeignete Pfleglinge kommen. Er teilt vielleicht auch ümtern und 
Vereinen mit, daß er eine Krüppelklinik errichtet habe, die neben der 
Behandlung und Verpflegung auch eine Beratungssstunde abhält. 
Vielleicht hat er auch Mittel zur Verfügung, Krüppel zu unterstützen. 
Dies wäre ein reiner Fall von aufnehmender Fürsorge. Unter nach- 
gehender Fürsorge verstehe ich ein umfassenderes Verfahren, das sich 
zum Ziele setzt, alle Krüppel eines bestimmten Bezirkes fürsorgerisch 
zu erfassen. Und wir können sagen, daß dieses höchste Ziel durch das 
Gesetz vom 6. Mai 1920 erreichbar geworden ist. Jedenfalls stehen 
heute alle Vereine und alle Krüppelärzte auf dem Standpunkt, den 
ich als nachgehende Fürsorge bezeichnet habe. Zu dieser nachgehenden 
Fürsorge gehört auch die vorbeugende; denn Krüppeltum verhüten 
und Krankheit verhüten ist besser, als Krankheit behandeln und heilen. 
Es hieße, die ganze Richtung der Heilkunde der letzten 50 Jahre ver- 
anschaulichen, wollten wir hier auf Vorbeugung, Verhütung und Ver- 
erbung des Krüppeltums eingehen. Wir wollen uns deshalb be- 
schränken auf die Ausübung, die der nachgehenden Fürsorge in dem 
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