13
Gesetz und in den auf Grund dieses Gesetzes geschaffenen amtlichen
Fürsorgestellen möglich geworden ist.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist aber der Arzt nicht imstande.
Er kann die Anregung geben und muß sich dieses Gedankens stets be-
wußt sein, aber die nachgehende Fürsorge ausüben kann er so wenig
wie der Verwaltungsbeamte, sondern dazu bedarf es der weiblichen
Hilfe in Gestalt der Fürsorgeschwestern. Die Einrichtung von Für-
sorgerinnen, die von Gemeinden angestellt werden, ist ja noch nicht
alt, und sie ist innig verbunden mit den Nöten, die die wachsende In-
dustrie, die Großstadtbildung und das Elend des Hungerkrieges ge-
bracht haben. Leider muß man auch dazu setzen, daß sie eine not-
wendige Einrichtung geworden ist durch die Lockerung der Familie,
die wir ja alle beklagen. Die Fürsorgerin muß viele Aufgaben, die die
Eltern bisher als eine selbstverständliche Verpflichtung für sich an-
sahen, übernehmen. Für die Krüppelfürsorge ist nun diese Einrichtung
der amtlichen Fürsorgerinnen eine große und entscheidende Hilfe;
denn nur die in ihrem abgegrenzten Bezirk genau eingearbeitete Für-
sorgerin ist in der Lage, die Krüppel oder die gefährdeten Kinder zu
bezeichnen und der Fürsorgestelle zuzuführen. Die Fürsorgerin soll
nach Möglichkeit in den wichtigsten Fragen der Krüppelfürsorge Be-
scheid wissen. Jeder leitende Arzt einer Stelle hat deshalb darauf zu
achten und soll ständig daran arbeiten, seine Fürsorgerinnen zu unter-
richten und zu schulen. Er soll mit den zuständigen Fürsorgerinnen
jeden einzelnen Fall genau durchsprechen, damit sie in der Lage sind,
die Eltern aufzuklären, Verschlimmerungen zu erkennen, Gefähr-
dungen der Kinder fernzuhalten und auf die ersten Anzeichen der
Krüppelleiden bei ihren Pfleglingen aufmerksam zu machen. Ich habe
eigene Kurse für die Fürsorgerinnen in meinem Bezirke nicht einge-
richtet. Ich habe aber durch Vorträge, die dem Verständnis der
Schwestern angepaßt waren, ihr Interesse an der Arbeit zu wecken
Jesucht und besonders darauf gehalten, daß in den Fürsorgestunden
die Kranken mit den Schwestern zusammen erscheinen. Mein Krüppel-
bezirk ist mit mehr als 50 Schwestern besetzt, die zugleich in anderen
Fürsorgegebieten arbeiten, besonders in der Säuglings- und Tuber-
kulosefürsorge, aber auch Trinker- und Gesschlechtskrankenfürsorge,
Wohnungs-, Pflege- und Schulfürsorge kennen lernen und anderes.
Sie erscheinen zu den Sprechstunden für Krüppel möglichst vollzählig,
und so ergibt sich dann im Laufe der Zeit eine Arbeitsgemeinsschaft
und rverständigung zwischen dem Arzt und seinen Schwestern, die nur
dadurch getrübt wird, daß die Schwestern häufig wechseln. Spezial-
schwestern für Krüppelfürsorge auszubilden, halte ich für verkehrt.
Jede Fürssorgerin soll möglichst viel vom Krüppelwesen verstehen und
Gelegenheit haben, diese Erfahrungen in ihr Gesamtwissen hineinzu-
arbeiten. Ausgerüstet mit diesen Kenntnissen und stetig angefeuert