Full text: Die deutsche Wirtschaft

Wirtschaftliches Organisationswesen, 149 
Entscheidend für die Entwicklung des uns hier beschäftigenden 
Problems aber ist der ökonomische Aufstieg der letzten 100 Jahre 
geworden. Er erst hat mit seiner industriellen Technik das Gefüge 
der einzelnen Staats- und der Weltwirtschaft geschaffen, das auch eine 
ganz besondere Entwicklung der ökonomischen Organisation bedingte. 
Und für ihre Gestaltung ist es zweifellos von entscheidender Bedeu- 
tung geworden, daß alle großen Kulturstaaten sich bis in die neunziger 
Jahre des vergangenen Jahrhunderts eigener programmatischer 
Stellungnahme enthielten, vielmehr der freien Initiative der Wirtschaft 
selbst Ziel, Form und Maß der Organisation überließen“”). 
Betrachten wir nun zunächst die industrielle Unternehmer- 
organisation als diejenige, die rein wirtschaftlich für die Ent- 
wicklung der kapitalistischen Kultur von der positiv größten Bedeutung 
geworden ist, so stellen wir zwei scharf sich unterscheidende Entwick- 
lungstendenzen fest: eine schlechtweg kapitalistische in der 
Ausbildung von Groß- und Riesenunternehmen und eine völlig davon 
verschiedene, dem Grundgedanken der kapitalistischen Konkurrenz- 
wirtschaft scheinbar sogar widerstreitende genossenschaft- 
liche Schutzform, erstere unter dem Begriff des „Trust", letztere 
dem des „Kartell“ seit Jahrzehnten in einer ungemein reichen Lite- 
ratur auch wirtschafts- und rechtswissenschaftlich eingehend durch- 
leuchtet. Leider nur besitzen wir über Entstehen und Entwicklung 
beider Organisationsformen in den wichtigsten Kulturländern noch bei 
weitem nicht genügend Einzelbeschreibungen, um ihre Naturgeschichte 
anders als in großen Zügen festlegen zu können. Es fehlt inbesondere 
aber auch an Darstellungen über die Wirkungen auf das Gewerbe und 
damit an völlig ausreichenden Unterlagen für ihre staatswirtschaftliche 
Wertung. Wie diese Formen ‚sich rechtlich, wirtschaftsorganisations- 
technisch und in ihren Aufgaben unterscheidend im einzelnen darstellen, 
muß hier vorausgesetzt werden“). 
Zum Verständnis des Gesamtbildes, das wir zu zeichnen haben, ist 
jedoch vor allem darauf hinzuweisen, daß die genossenschaftliche 
Kartellform keineswegs, weder als Wirtschafts-, noch auch als Rechts- 
form, etwa als Neuschöpfung moderner Volkswirtschaft angesprochen 
werden kann. Der Zusammenschluß wirtschaftlich gleichstrebender 
Berufsgenossen zwecks Verhinderung ungesunden Wettbewerbs hat 
vielmehr seit dem Altertum, vor allem aber in der außerordentlich ein- 
flußreichen Zunitwirtschaft seine Rolle gespielt, baute sich doch zum 
*) Franz Klein: „Das Organisationswesen der Gegenwart‘, Berlin 1913, be- 
sonders S. 254 ff. 
*°) Ich darf hierzu auf meine Übersicht S.13ff; in Isay-Tschierschky: 
„Kartellverordnung', Mannheim 1925, verweisen, S. 37ff.
	        
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