wie wir voraussetzen wollen !), auf den Preis der Ware vollständig überwälzt,
bewirkt also eine der Lohnerhöhung entsprechende Preissteigerung des Brotes.
Der Betrag, um den sich der Brotpreis erhöht, dient zur Bezahlung des er-
höhten Lohnes. Von den K äu f e r n des Brotes wird also der erhöhte Lohn
eingehoben. Schränken die Brotkäufer, wie wir zur Vereinfachung der Dar-
stellung annehmen wollen, den Brotverbrauch nicht ein, dann müssen sie einen
Teil ihres Einkommens, den sie früher zum Ankauf anderer Güter verwenden
konnten, zur Bezahlung des Brotes heranziehen. Diese Veränderung der Geld-
bewegung läßt sich durch folgendes Schema anschaulich machen:
Die Zeichnung stellt einen Ausschnitt aus der Kette der Kaufakte dar.
K sind die Brotkäufer, B die Bäckergehilfen, X jene Arbeiter verschiedener
Branchen, welche die „anderen“ Güter hervorbringen, die die Brotkäufer vor
der Brotpreiserhöhung kaufen konnten, auf die sie jedoch nach der Preiserhöhung
verzichten müssen. Der Weg, den das Geld vor der Brotpreis-
e r h ö h un g zurücklegt, wird durch die voll ausgezogenen Linien KrB–M
und K–—R~M bezeichnet. Die Brotkäufer kaufen das Brot von den Bäcker-
gehilfen B ?), die „anderen“ Güter von der Arbeitergruppe X. Die Arbeiter
verwenden den Lohn zur Deckung ihres Bedarfes, wodurch das Geld in andere
Hände (M, N) gelangt, aus denen es wieder in andere übergeht usw. N arch
d er Brotpreiserh öh un g wird das Geld, das die Brotkäufer K früher
zum Ankauf an de r er Güter verwenden konnten, für-. die Bezahlung des
erhöhten Brotpreisses benötigt. Das Geld, das früher den Weg K–R~N
zurücklegte, schlägt jezt einen an d eren Weg ein, der durch die punktierte
Linie Kk–TB~N gekennzeichnet ist. Es gelangt als Zuwachs zum bisherigen
Lohn an die Bäckergehilfen B, die damit dies e lb e Ka uf kr a f t ausüben
können, die früher die Arbeiter X ausgeübt haben, was ich in dem Schema da-
durch zum Ausdruck bringe, daß ich die punktierte Linie von B nach N weiter-
!) Der Fall, daß die Lohnerhöhung nicht überwälzt, sondern vom Unternehmer ge-
tragen wird, wird im Anhang I unter Puntt 4 (S. 82) behandelt.
_ ») Das Dazwischentreten des Unternehmers (Bäckermeisters) bleibt hier unberück-
sichtigt, eine Vereinfachung der Darstellung, die bei einer Untersuchung, die lediglich den
Bedarf an Arbeitskräften zum Gegenstande hat, als zulässig erachtet werden kann.
Die Frage, wie der Unternehmer in das Schema einzufügen wäre, wird im Anhang !1
unter Punkt 4 (S. 82) beantwortet.
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