110 Volkswirtschaftlicher Effekt.
Waldbrandversicherung?.
Das Bedürfnis nach Versicherung und der jetzige Stand
der Versicherung. Das Bedür f ni s nach Waldbrandversicherung ist in den
einzelnen Teilen des Deutschen Reiches nicht in gleichem Maße vorhanden. Im O sten,
wo die Waldbrandgefahr im allgemeinen geringer ist, halten es die Waldbesitzer nicht
für nötig, die ziemlich hohen Kosten einer Versicherung aufzuwenden. Anders liegen die
Dinge im West en und im Sü d e n des Deutschen Reiches. Schon in der Pr o vinz
Hannover ist die Waldbrandgefahr wesentlich größer als im Osten. Gerade hier
hat sich zuerst Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts der Gedanke geregt, den
Wald gegen Brandschaden zu versichern, und zwar waren es vor allem die ziemlich stark
vertretenen bäuerlichen Privatwaldbesitz er, die ihren Wald gegen
Brandschaden zu versichern wünschten. Das Projekt eines Brandversicherungsvereins für
die Provinz Hannover wurde auch von Bur >h ar dt lebhaft befürwortet. Dieser
veröffentlichte im 8. Heft des Jahrgangs 1877 seiner Zeitschrift „Aus dem Walde“ einen
von Mitgliedern der kgl. Finanzdirektion zu Hannover ausgearbeiteten Entwurf zu einem
auf Gegenseitigkeit von Waldbesitzern beruhenden „Waldbrand-Versicherungsverein für
die Provinz Hannover“. Dieses Projekt konnte jedoch nicht durchgeführt werden, weil
die Aufbringung eines von der Regierung geforderten Reservefonds von 300 000 Mark
nicht möglich war. Auch eine Anregung des Sächsischen Forstvereins vom Jahre 1893
zur Bildung einer Waldbrandversicherung für die sächsischen Forstbesitzer blieb ohne
Ergebnis. Eine 1894 zu Berlin gegründete „Allgemeine deutsche Versicherungsgesellschaft
gegen Waldbrandschaden“ löste sich schon kurz nach ihrer Gründung wieder auf.
Nach diesen vielen ergebnislosen Versuchen entschloß sich im Jahre 1895 die
München-Gladbacher Jeuerversicherungsgesellsch aft, also ein
Privatunternehmen, die Waldbrandversicherung als selbständigen Zweig ihrer Versicherungs-
tätigkeit aufzunehmen, und richtete eine auf ganz Deutschland sich erstreckende Waldbrand-
versicherung ein. Im Jahre 1907 nahm sich dann auch die „Rh e ini sche Pro-
vinzial-Feuerverssicherungsgesellsch aft“ zu Düss eld or f, also
ein öffentlich-rechtliches Institut, der Waldbrandverssicherung speziell für die Waldungen
der Rheinprovinz im wesentlichen aus volkswirtschaftlichen Gründen an. „Da zwei Drittel
des Waldbesißes Privat- und Kommunalbesitz sind und die Feuersgefahr ständig im
Wachsen war, glaubte sie, es der Öffentlichkeit schuldig zu sein, mit Rücksicht auf den
vorherrschenden mittleren und kleineren Besitlz in der Rheinprovinz, die Besitzer vor Wald-
brandschaden schützen zu müssenr).“ Zu diesen beiden Versicherungen traten dann 1908
die Westfälische Feuers oziet ät in Münster und 1912 die Land- Feuer -
so z ietäten zu Merseburg und zu Magdeburg und die Schleswig -
Holsteinishe Landesbrandkasse in Kiel. Im Juni 1920 wurde
schtließlich in Bayern auf Anregung des Bayerischen Waldbesitzerverbandes der schon
erwähnte, auf einer Verkoppelung der Waldbrandverssicherung mit der Forstbeleihung
beruhende Verband „Ba y eri s<h e Waldversicherung“ gegründet.
') Dr. Carl L ud wi g , „Waldbrandversicherung“, Aachen 1914 (Selbstverlag);
zt. ts. s, M., und Lu d wi g, „Mitteilungen des Reichsforstwirtschaftsrates“", 1920,
r. .
Endres, „Handbuch der Forsstpolitik“, 2. Aufl., Berlin 1922, S. 556 ff.
?) Lu d wi g, „Mitt. des Reichsforstwirtschaftsrates“, 1920, Nr. 6, S. 125.