Full text: Forstwirtschafts-Politik

110 Volkswirtschaftlicher Effekt. 
Waldbrandversicherung?. 
Das Bedürfnis nach Versicherung und der jetzige Stand 
der Versicherung. Das Bedür f ni s nach Waldbrandversicherung ist in den 
einzelnen Teilen des Deutschen Reiches nicht in gleichem Maße vorhanden. Im O sten, 
wo die Waldbrandgefahr im allgemeinen geringer ist, halten es die Waldbesitzer nicht 
für nötig, die ziemlich hohen Kosten einer Versicherung aufzuwenden. Anders liegen die 
Dinge im West en und im Sü d e n des Deutschen Reiches. Schon in der Pr o vinz 
Hannover ist die Waldbrandgefahr wesentlich größer als im Osten. Gerade hier 
hat sich zuerst Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts der Gedanke geregt, den 
Wald gegen Brandschaden zu versichern, und zwar waren es vor allem die ziemlich stark 
vertretenen bäuerlichen Privatwaldbesitz er, die ihren Wald gegen 
Brandschaden zu versichern wünschten. Das Projekt eines Brandversicherungsvereins für 
die Provinz Hannover wurde auch von Bur >h ar dt lebhaft befürwortet. Dieser 
veröffentlichte im 8. Heft des Jahrgangs 1877 seiner Zeitschrift „Aus dem Walde“ einen 
von Mitgliedern der kgl. Finanzdirektion zu Hannover ausgearbeiteten Entwurf zu einem 
auf Gegenseitigkeit von Waldbesitzern beruhenden „Waldbrand-Versicherungsverein für 
die Provinz Hannover“. Dieses Projekt konnte jedoch nicht durchgeführt werden, weil 
die Aufbringung eines von der Regierung geforderten Reservefonds von 300 000 Mark 
nicht möglich war. Auch eine Anregung des Sächsischen Forstvereins vom Jahre 1893 
zur Bildung einer Waldbrandversicherung für die sächsischen Forstbesitzer blieb ohne 
Ergebnis. Eine 1894 zu Berlin gegründete „Allgemeine deutsche Versicherungsgesellschaft 
gegen Waldbrandschaden“ löste sich schon kurz nach ihrer Gründung wieder auf. 
Nach diesen vielen ergebnislosen Versuchen entschloß sich im Jahre 1895 die 
München-Gladbacher Jeuerversicherungsgesellsch aft, also ein 
Privatunternehmen, die Waldbrandversicherung als selbständigen Zweig ihrer Versicherungs- 
tätigkeit aufzunehmen, und richtete eine auf ganz Deutschland sich erstreckende Waldbrand- 
versicherung ein. Im Jahre 1907 nahm sich dann auch die „Rh e ini sche Pro- 
vinzial-Feuerverssicherungsgesellsch aft“ zu Düss eld or f, also 
ein öffentlich-rechtliches Institut, der Waldbrandverssicherung speziell für die Waldungen 
der Rheinprovinz im wesentlichen aus volkswirtschaftlichen Gründen an. „Da zwei Drittel 
des Waldbesißes Privat- und Kommunalbesitz sind und die Feuersgefahr ständig im 
Wachsen war, glaubte sie, es der Öffentlichkeit schuldig zu sein, mit Rücksicht auf den 
vorherrschenden mittleren und kleineren Besitlz in der Rheinprovinz, die Besitzer vor Wald- 
brandschaden schützen zu müssenr).“ Zu diesen beiden Versicherungen traten dann 1908 
die Westfälische Feuers oziet ät in Münster und 1912 die Land- Feuer - 
so z ietäten zu Merseburg und zu Magdeburg und die Schleswig - 
Holsteinishe Landesbrandkasse in Kiel. Im Juni 1920 wurde 
schtließlich in Bayern auf Anregung des Bayerischen Waldbesitzerverbandes der schon 
erwähnte, auf einer Verkoppelung der Waldbrandverssicherung mit der Forstbeleihung 
beruhende Verband „Ba y eri s<h e Waldversicherung“ gegründet. 
') Dr. Carl L ud wi g , „Waldbrandversicherung“, Aachen 1914 (Selbstverlag); 
zt. ts. s, M., und Lu d wi g, „Mitteilungen des Reichsforstwirtschaftsrates“", 1920, 
r. . 
Endres, „Handbuch der Forsstpolitik“, 2. Aufl., Berlin 1922, S. 556 ff. 
?) Lu d wi g, „Mitt. des Reichsforstwirtschaftsrates“, 1920, Nr. 6, S. 125.
	        
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