Full text: Forstwirtschafts-Politik

1 22 Volkswirtschaftlicher Effekt. 
Warengruppierung. 
Bis zum Jahre 1906 bestand in Deutschland eine nur alphabetische Anordnung der 
Waren, die sich als ungenügend erwies und deshalb auch aufgegeben wurde. Im Jahre 1906 
trat ein neues St atistisches Warenverzeichnis in Kraft, das sich eng an 
den im gleichen Jahre geschaffenen neuen Zolltarif anlehnt. In ihm sind die Waren 
nach s a < l i ch e n Gesichtspunkten in 19 Gruppen zusammengefaßt, die teilweise wieder 
in Untergruppen zerfallen. Dadurch ist die Gewinnung eines einheitlichen Gesamtbildes 
über die Art der Ein- und Ausfuhr und vor allem über den Anteil der Agrarprodukte, 
der industriellen Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate möglich geworden. Mit dem 
1. Januar 1912 hat das Statistische Warenverzeichnis eine etwas gekürzte Fassung erhalten. 
Herkunfts- und Besstimmungsländer. 
„Hier hat man bei der Einf uh r zu scheiden: 
das Land, aus dem die Ware zunächst und unmittelbar kommt; 
das Produktions- (Erzeugnis-) Land dieser Ware; 
die Länder, die weiterhin am Handel dieser Ware beteiligt sind. 
Bei der A us f u h r sind zu unterscheiden: 
das Land, nach dem die Ware zunächst gebracht wird; 
das Land, in welchem sie endgültig (persönlich oder technisch) konsumiert wird; 
die Länder, die weiterhin als Durchfuhrländer (Verkaufsländer) in Frage kommenr).“ 
Verkehrsgruppen. 
Die verschiedenen Ver k ehr s ar t en lassen sich (nach Ty s zk a) in folgende drei 
Gruppen gliedern: : 
Einfuhr für den eigenen Verbrauch einschließlich Veredlung; 
Ausfuhr eigener einschließlich veredelter Erzeugnisse; 
Durchfuhr im weiteren Sinne (d. h. einschließlich des Zwischenhandels). Die Durch- 
fuhr ist dann wieder doppelt unterzuteilen in unmittelbare und mittelbare, für 
Rechnung eines In- und Ausländers. 
Diesem Idealschema suchen sich die Handelsstatistiken der einzelnen Staaten anzunähern, 
ohne dies Ziel jedoch gänzlich zu erreichen. 
Die deut sc<he Handelsstatistik gliedert sich in: 
Generalhandel, 
Gesamteigenhandel und 
Spezialhandel. 
Der Generalhandel 
umfaßt die gesamte Güterbewegung über die Grenzen des deutschen Wirtschaftsgebietes 
ohne Rücksicht auf Bestimmungszweck oder Herkunft der Güter, d. h. also sowohl die 
Einfuhr und Ausfuhr als auch die Durchfuhr. Im besondern erfaßt er: 
Bei der Einfuhr : Die Einfuhr in den freien Verkehr mit Ausnahme der von 
Freibezirken und Niederlagen; die Einfuhr im Veredlungsverkehr; die Einfuhr in 
Freibezirke und auf Niederlagen; die direkte Durchfuhr. 
1) C. v. Ty s zk a, „Handelsstatistik“, Handwörterbuch der Staatswissenschaften, S. 100.
	        
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