Lizenzen ausgiebig missbraucht werden, liegt auf der Hand und ist
auch festgestellt. Von den Religionssekten sagt der Federal Council,
dass für sie das Vierfache des tatsächlich für religiöse Zwecke ver-
wendeten Weines eingefordert werde. Die Fabrikanten und Händler
bedienen sich eben dieser Sondererlaubnis als Hintertür, um den
illegalen Überschuss gegen hohe Preise in den Verkauf zu bringen.
Das Schiebergeschäft mit alkoholischen Getränken hat ein unheim-
liches Ausmass, und manches unternehmungslustige und nicht allzu
ängstliche Geschäftstalent ist durch dasselbe zum ganzen oder
halben Dollarmillionär geworden. Da diese grossmütig genug sind,
von ihrem Überfluss auch andere empfangen zu lassen, So sind sie
schwer zu kriegen, denn nicht jeder subalterne Polizeibeamte weiss
ganz sicher, ob nicht in dem Alkohol, den er konfisziert, sein hoher
Chef sich die Hände gewaschen hat. Solches sagen, teils in An-
spielungen, teils in aller Deutlichkeit angesehene Zeitschriften, die
in Millionenauflagen übers Land fliegen. Die konkreten Fälle erfährt
man in privaten Unterhaltungen, aber auch indem man die Gerichts-
verhandlungen liest. Solcher Dienst an der Lockerung von Moral
und Gesetzesachtung nährt reichlich seinen Mann, und nirgends
gilt mehr als in Amerika der sinnvolle Spruch:
Lern’, Mensch, den Unterschied erkennen:
Verdienstvoll ist es, Schnaps zu brennen,
Bedenklich schon, ihn zu verkaufen,
Höchst unmoralisch, ihn zu — — trinken.
Dabei gibt die Bundesregierung für die Durchführung des Ver-
bots eine ganze Menge Geld aus; neuerdings etwa 10 Millionen
Dollar pro Jahr. Kenner der Verhältnisse schätzen — unter Hinzu-
zählung der einzelstaatlichen Kosten der Alkoholbekämpfung —
die jährlichen Ausgaben für den Schnapskrieg auf etwa 60 Mil-
lionen Dollar! Der „Prohibitionskommissar“, der hohe polizeiliche
Spezialbeamte, den es in jedem grösseren Stadtbezirk oder Distrikt
gibt, bewacht mit hundert Argusaugen das Verbot berauschender
Getränke. In Chicago hat er zur Zeit unseres Aufenthalts eine
strenge Durchsuchung der stadtbekannten vornehmen Schlemmer-
lokale erstklassiger Hotels angekündigt, und wir müssen kon-
statieren, dass schon die blosse Androhung ihre Wirkung hatte. Die
Whiskygläser verschwanden von den Tischen, und der Schnaps
wurde — aus Mokkatassen getrunken. So einfach ist die Sache
allerdings nur in den vornehmen grossen Lokalitäten verschiedener
Hotels, die Gesellschaften gehören mit „guten Beziehungen“ zur
Behörde. Die ärmlichen Gaststätten müssen derartigen Mangel an
staatsbürgerlicher Tugend nicht selten mit schwerer Strafe, ja mit
völliger Schliessung büssen.
Wie die Handhabung des Gesetzes nach der sozialen Rangstufe
seiner Übertreter verschieden gestaltet ist, so auch in örtlicher Be-
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