Full text: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

Lizenzen ausgiebig missbraucht werden, liegt auf der Hand und ist 
auch festgestellt. Von den Religionssekten sagt der Federal Council, 
dass für sie das Vierfache des tatsächlich für religiöse Zwecke ver- 
wendeten Weines eingefordert werde. Die Fabrikanten und Händler 
bedienen sich eben dieser Sondererlaubnis als Hintertür, um den 
illegalen Überschuss gegen hohe Preise in den Verkauf zu bringen. 
Das Schiebergeschäft mit alkoholischen Getränken hat ein unheim- 
liches Ausmass, und manches unternehmungslustige und nicht allzu 
ängstliche Geschäftstalent ist durch dasselbe zum ganzen oder 
halben Dollarmillionär geworden. Da diese grossmütig genug sind, 
von ihrem Überfluss auch andere empfangen zu lassen, So sind sie 
schwer zu kriegen, denn nicht jeder subalterne Polizeibeamte weiss 
ganz sicher, ob nicht in dem Alkohol, den er konfisziert, sein hoher 
Chef sich die Hände gewaschen hat. Solches sagen, teils in An- 
spielungen, teils in aller Deutlichkeit angesehene Zeitschriften, die 
in Millionenauflagen übers Land fliegen. Die konkreten Fälle erfährt 
man in privaten Unterhaltungen, aber auch indem man die Gerichts- 
verhandlungen liest. Solcher Dienst an der Lockerung von Moral 
und Gesetzesachtung nährt reichlich seinen Mann, und nirgends 
gilt mehr als in Amerika der sinnvolle Spruch: 
Lern’, Mensch, den Unterschied erkennen: 
Verdienstvoll ist es, Schnaps zu brennen, 
Bedenklich schon, ihn zu verkaufen, 
Höchst unmoralisch, ihn zu — — trinken. 
Dabei gibt die Bundesregierung für die Durchführung des Ver- 
bots eine ganze Menge Geld aus; neuerdings etwa 10 Millionen 
Dollar pro Jahr. Kenner der Verhältnisse schätzen — unter Hinzu- 
zählung der einzelstaatlichen Kosten der Alkoholbekämpfung — 
die jährlichen Ausgaben für den Schnapskrieg auf etwa 60 Mil- 
lionen Dollar! Der „Prohibitionskommissar“, der hohe polizeiliche 
Spezialbeamte, den es in jedem grösseren Stadtbezirk oder Distrikt 
gibt, bewacht mit hundert Argusaugen das Verbot berauschender 
Getränke. In Chicago hat er zur Zeit unseres Aufenthalts eine 
strenge Durchsuchung der stadtbekannten vornehmen Schlemmer- 
lokale erstklassiger Hotels angekündigt, und wir müssen kon- 
statieren, dass schon die blosse Androhung ihre Wirkung hatte. Die 
Whiskygläser verschwanden von den Tischen, und der Schnaps 
wurde — aus Mokkatassen getrunken. So einfach ist die Sache 
allerdings nur in den vornehmen grossen Lokalitäten verschiedener 
Hotels, die Gesellschaften gehören mit „guten Beziehungen“ zur 
Behörde. Die ärmlichen Gaststätten müssen derartigen Mangel an 
staatsbürgerlicher Tugend nicht selten mit schwerer Strafe, ja mit 
völliger Schliessung büssen. 
Wie die Handhabung des Gesetzes nach der sozialen Rangstufe 
seiner Übertreter verschieden gestaltet ist, so auch in örtlicher Be- 
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