metallarbeiter. Streitobijekt ist die Arbeit des Einsetzens und An-
schlagens von Türen und Fenstern aus Metall. Diese Arbeit konnte
für den Bautischler nicht bestritten werden, solange es sich aus-
schliesslich um Produkte aus Holz handelte. Die Furcht vor Feuers-
gefahr führt aber in zunehmendem Masse dazu, die Türen und
Fenster entweder mit Blech zu überziehen oder ganz aus Hohl-
metall anzufertigen. Bei Hochhäusern über eine bestimmte Stock-
werkhöhe hinaus wird dies sogar polizeilich vorgeschrieben. Da
auch Versicherungsgesellschaften bei Verwendung von Hohlmetall
hohe Prämienrabatte gewähren, breitet sich diese Änderung schnell
aus. Soweit es sich um die Fabrikation metallener Türen und
Fenster handelt, steht der Anspruch der Hohlmetallarbeiter auf
diese Arbeit fest. Das Recht auf Einsetzen und Anschlazen im
Bau wird aber von den Bautischlern verteidigt, und sie begründen
das nicht nur mit der Tradition, sondern auch mit dem Hinweis,
dass diese Arbeit, gleichgültig aus welchem Material die Gegen-
stände hergestellt sind, eine Arbeitstechnik erfordere, die nur dem
gelernten Bautischler zu eigen sei. Da auch andere Baustoffe ihren
Charakter verändern, befürchten die Bautischler nicht mit Unrecht
eine wesentliche Einschränkung ihrer Arbeitsmöglichkeiten, wenn
die Art des Materials entscheidend sein sollte; wird doch neuer-
dings auch Wand- und Deckenvertäfelung vielfach aus Kunststoff-
platten hergestellt, und dem Parkettboden erwächst eine Kon-
kurrenz in Hartgummiplatten. Die Hohlmetallarbeiter hingegen
verlangen das Recht auch auf die Montage der in ihren Arbeits-
bereich fallenden Gegenstände, also auch der Türen und Fenster.
Dagegen wehren sich die Bautischler auf das heftigste, und wo es
ihnen nicht gelang, die Hohlmetallarbeiter von der umstrittenen
Arbeit fernzuhalten, zogen sie ihre Mitglieder auch von allen
anderen Arbeiten auf den betreffenden Bauten zurück; mehr noch,
sämtliche Bauten des betreffenden Unternehmers, der häufig eine
grosse Gesellschaft ist, die inallen Teilen des Landes Bauten ausführt,
wurden sofort gesperrt. Im Jahre 1923 forderte der Arbeitsminister
von dem „National Board for Jurisdictional“ eine Entscheidung
über diesen Streit. Ständiges Mitglied des National Board war
auch der Präsident der Bautischlerorganisation, der aber ganz ent-
schieden Einspruch dagegen erhob, dass dieser Streitfall über-
haupt verhandelt wurde, da das Recht der Bautischler nicht an-
gezweifelt werden dürfte. Als trotzdem das Schiedsgericht in die
Verhandlung eintrat, verliess er zum Protest die Sitzung. Das
Schiedsgericht fällte dennoch einen Spruch, und zwar zugunsten
der Hohlmetallarbeiter. Damit war aber nur Öl ins Feuer gegossen
worden; denn die Bautischler ignorierten die Entscheidung und
führten ihren Kampf mit verstärkter Energie weiter. Auch der
Versuch, durch richterliche Einhaltsbefehle eine Sinnesänderungz
230