Full text: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

metallarbeiter. Streitobijekt ist die Arbeit des Einsetzens und An- 
schlagens von Türen und Fenstern aus Metall. Diese Arbeit konnte 
für den Bautischler nicht bestritten werden, solange es sich aus- 
schliesslich um Produkte aus Holz handelte. Die Furcht vor Feuers- 
gefahr führt aber in zunehmendem Masse dazu, die Türen und 
Fenster entweder mit Blech zu überziehen oder ganz aus Hohl- 
metall anzufertigen. Bei Hochhäusern über eine bestimmte Stock- 
werkhöhe hinaus wird dies sogar polizeilich vorgeschrieben. Da 
auch Versicherungsgesellschaften bei Verwendung von Hohlmetall 
hohe Prämienrabatte gewähren, breitet sich diese Änderung schnell 
aus. Soweit es sich um die Fabrikation metallener Türen und 
Fenster handelt, steht der Anspruch der Hohlmetallarbeiter auf 
diese Arbeit fest. Das Recht auf Einsetzen und Anschlazen im 
Bau wird aber von den Bautischlern verteidigt, und sie begründen 
das nicht nur mit der Tradition, sondern auch mit dem Hinweis, 
dass diese Arbeit, gleichgültig aus welchem Material die Gegen- 
stände hergestellt sind, eine Arbeitstechnik erfordere, die nur dem 
gelernten Bautischler zu eigen sei. Da auch andere Baustoffe ihren 
Charakter verändern, befürchten die Bautischler nicht mit Unrecht 
eine wesentliche Einschränkung ihrer Arbeitsmöglichkeiten, wenn 
die Art des Materials entscheidend sein sollte; wird doch neuer- 
dings auch Wand- und Deckenvertäfelung vielfach aus Kunststoff- 
platten hergestellt, und dem Parkettboden erwächst eine Kon- 
kurrenz in Hartgummiplatten. Die Hohlmetallarbeiter hingegen 
verlangen das Recht auch auf die Montage der in ihren Arbeits- 
bereich fallenden Gegenstände, also auch der Türen und Fenster. 
Dagegen wehren sich die Bautischler auf das heftigste, und wo es 
ihnen nicht gelang, die Hohlmetallarbeiter von der umstrittenen 
Arbeit fernzuhalten, zogen sie ihre Mitglieder auch von allen 
anderen Arbeiten auf den betreffenden Bauten zurück; mehr noch, 
sämtliche Bauten des betreffenden Unternehmers, der häufig eine 
grosse Gesellschaft ist, die inallen Teilen des Landes Bauten ausführt, 
wurden sofort gesperrt. Im Jahre 1923 forderte der Arbeitsminister 
von dem „National Board for Jurisdictional“ eine Entscheidung 
über diesen Streit. Ständiges Mitglied des National Board war 
auch der Präsident der Bautischlerorganisation, der aber ganz ent- 
schieden Einspruch dagegen erhob, dass dieser Streitfall über- 
haupt verhandelt wurde, da das Recht der Bautischler nicht an- 
gezweifelt werden dürfte. Als trotzdem das Schiedsgericht in die 
Verhandlung eintrat, verliess er zum Protest die Sitzung. Das 
Schiedsgericht fällte dennoch einen Spruch, und zwar zugunsten 
der Hohlmetallarbeiter. Damit war aber nur Öl ins Feuer gegossen 
worden; denn die Bautischler ignorierten die Entscheidung und 
führten ihren Kampf mit verstärkter Energie weiter. Auch der 
Versuch, durch richterliche Einhaltsbefehle eine Sinnesänderungz 
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