Full text: Kommentar zur Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925

; 8. Lippe. 405 
. Anlaß der Wiedereintragung einer bereits gelöschten 
f sicht des Grundbuchs nebst den zugehörigen Urkunden, 
i fsuchen und Vorlegen eines Eintrags im Schiffsregister 
Vs (| Cr JrU w: hält hes 
; iejen Fällen Mn “Ôtsto ses eines ;. Grundbuch 
j sregister eingetragenen Rechts handelt; 
; mgungen und Zeugnisse der Vormundschafts- und 
chte zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Grund 
& 'tungsgesetzes und des Anleiheablösungsgesetes. 
nen den gesetzlichen Aufwertungsbetrag übersteigenden 
Ba : agung im Grundbuch oder hinsichtlich eines Schiffs- 
pfe chiffsregister bewilligt, so werden die vorgeschriebenen 
Go 5: tempel nur hinsichtlich des übersteigenden Betrages 
ext B ng der Auslagen wird durch die vorstehend bewilligte 
Gê stempelfreiheit nicht berührt. 
mmungen treten mit Wirkung vom 15. Juli 1925 in 
§y . t Stempel, die bereits bezahlt sind, werden auf 
8. Lippe. 
al über das Kostenwesen bei den Aufwertungsstellen. 
n 23. September 1925. (GesS. S. 169.) 
8 § 7 Abs. 2 der Verordnung über die Einrichtung und 
dal !r Aufwertungsstellen vom 21. Juli 1925 (RGPIl. 1 
S. Ut endes verordnet: 
Verfahren vor der Aufwertungsstelle werden Gebühren 
uh dt .ch Maßgabe der folgenden Vorschriften berechnet. 
] , Gebührenberechnung ist der Wert des Gegenstandes 
mi .. ser Wert ist von der Äufwertungsstelle, im Beschwerde- 
t . em Beschwerdegericht, unter Verüctsichtigung der ge- 
s 1 .. lach freiem. Ermessen festgusetzen. .12r24 , 
e nir fo: "F rrühren und Fuslahen zt verieslge. ser teres 
: 1hrens auferlegt worden sind (§ 76 Abs. 1 des Auf- 
" vom 16. Juli 1925 (Reichs-Geseßbl. 1 S. 117). Jn 
Ww ft solchen Entscheidung kommen die Vyrichtitten der 
& . srt]§:t. berL41staltpqrletes how. 23.8rg. 15% 
. t (F. ft Scratrurs psezhere Zeigrmu.ge: 
. j . t die Auslagen bei ihrer Entstehung fällig. Jm Guus 
.. ' | rechnung und Einziehung der Kosten sowie das Erinne- 
. swerdeverfahren über den Kostenansatz nach den Vor- 
~ tz[r< 12% 2321 RpssL HUG Pt: Uitt: 
. vi “- 'engeseßes vom 28. März 1993 sind entsprechend an- 
. . U LsGhe im Sinne dieser Verordnung beträgt bei 
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